Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 155

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Ich bin daher auch bei meinem Kollegen Loacker, dass wir in einer zweiten Phase natür­lich vertieft dafür eintreten müssen, denn wenn wir eine Wartezeit von zwei Jahren ha­ben, dann müssen wir schon jetzt schauen, dass wir eine Regelung finden! Das heißt, wir wollen konstruktiv mit dabei sein und deswegen haben wir auch einen zweiten Ent­schließungsantrag vorbereitet, da wir uns gefragt haben, wohin denn diese Personen jetzt in dieser Übergangsphase kommen.

Das gilt ja nicht nur für den Hospizbereich als besonderen Teil der Pflege, sondern viel­fach brauchen wir das auch für die Regelversorgung der älteren Menschen. Daher ist es, glaube ich, notwendig, in dieser Phase auch eine Förderung für die Übergangspflege einzuführen. Dem wollen wir mit diesem Entschließungsantrag Ausdruck verleihen.

Ich darf dementsprechend den folgenden Antrag einbringen und verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Übergangspflege“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein ‚Übergangspflege-Förderungsgesetz‘ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- Rechtsanspruch auf eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause.

- Finanzierung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem der Anspruchs­berechtigte sozialversichert ist.

- Inkrafttreten der Regelung bis 31.12.2022“

*****

Das ist nicht eine Erfindung von uns, sondern das haben bereits mehrere Bundesländer umgesetzt. Wir haben uns als Vorbild die niederösterreichische Landesregierung ge­nommen und uns das von dort entliehen, weil es auch wichtig ist, dass genau in dieser Phase, in der dieser Umbruch stattfindet und in der dieser Fonds entwickelt und etabliert wird, der Versorgungsauftrag von der öffentlichen Hand klar wahrgenommen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosa Ecker, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung der Übergangspflege

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 10) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und


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