Ich bin daher auch bei meinem Kollegen Loacker, dass wir in einer zweiten Phase natürlich vertieft dafür eintreten müssen, denn wenn wir eine Wartezeit von zwei Jahren haben, dann müssen wir schon jetzt schauen, dass wir eine Regelung finden! Das heißt, wir wollen konstruktiv mit dabei sein und deswegen haben wir auch einen zweiten Entschließungsantrag vorbereitet, da wir uns gefragt haben, wohin denn diese Personen jetzt in dieser Übergangsphase kommen.
Das gilt ja nicht nur für den Hospizbereich als besonderen Teil der Pflege, sondern vielfach brauchen wir das auch für die Regelversorgung der älteren Menschen. Daher ist es, glaube ich, notwendig, in dieser Phase auch eine Förderung für die Übergangspflege einzuführen. Dem wollen wir mit diesem Entschließungsantrag Ausdruck verleihen.
Ich darf dementsprechend den folgenden Antrag einbringen und verlesen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Übergangspflege“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein ‚Übergangspflege-Förderungsgesetz‘ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- Rechtsanspruch auf eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause.
- Finanzierung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem der Anspruchsberechtigte sozialversichert ist.
- Inkrafttreten der Regelung bis 31.12.2022“
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Das ist nicht eine Erfindung von uns, sondern das haben bereits mehrere Bundesländer umgesetzt. Wir haben uns als Vorbild die niederösterreichische Landesregierung genommen und uns das von dort entliehen, weil es auch wichtig ist, dass genau in dieser Phase, in der dieser Umbruch stattfindet und in der dieser Fonds entwickelt und etabliert wird, der Versorgungsauftrag von der öffentlichen Hand klar wahrgenommen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
16.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Förderung der Übergangspflege
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 10) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und
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