14.40

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich finde es schon sehr unterhaltsam, wenn der ÖVPler Obernos­terer den Roten erklärt, dass die ÖVP die besseren Sozis sind, weil sie noch schneller noch mehr Geld zum Fenster hinausblasen können (Ruf bei der ÖVP: Hahaha!); das ist schon sehr geil. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zur Rede des Herrn Vizekanzlers noch eine Anmerkung: Den „roten Teppich [...] mit Schleimspur“ haben viele ausgerollt, unter anderem auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der 2018 anlässlich des Jubiläums 50 Jahre Gaslieferverträge gesagt hat: Lieber abhängig vom Erdgas Putins als vom amerikanischen LNG. – Sie können also auch in der eigenen Parteifamilie ein bisschen für Ordnung sorgen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was wir heute auf der Tagesordnung haben, sind bitte nur die Einmalzahlungen. Heute werden nur die Einmalzahlungen beschlossen, alle langfristigen Maßnahmen sind in der Phase des Versprechens, einer politischen Zusage – Sie wissen, was politische Zusa­gen manchmal wert sind und manchmal nicht. (Ruf bei der ÖVP: Unsere schon!) Da sind natürlich auch Dinge dabei, die richtig sind. Wenn zum Beispiel die 190 000 Pensionisten mit Ausgleichszulage jetzt eine Einmalzahlung bekommen, dann trifft es die Richtigen, das muss man anerkennen. Es sind aber auch viele dabei, die nicht die Richtigen sind, zum Beispiel die Menschen, die, weil sie arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbei­träge zahlen und dieses System finanzieren; sie gehen jetzt einmal im Wesentlichen leer aus, außer bei der Gießkanne. Die 500 Euro für alle, die Ministerin Gewessler vorhin so hoch gelobt hat (Zwischenruf bei der FPÖ), kriegen wirklich alle, und zwar bis ganz oben hinauf. Da muss man sich dann wieder fragen: Was soll diese Gießkanne? Was soll dieses praktizierte Helikoptergeld? – Es ist weder ökologisch noch sozial noch treffsicher noch irgendetwas. Es ist einfach eine blinde Geldverteilungsaktion. (Beifall bei den NEOS.)

Die Bürgerinnen und Bürger kommen ja schon gar nicht mehr mit. Zuerst hat es ge­heißen, man mache einen Ökobonus und je nach Anbindung an den öffentlichen Verkehr bekomme man 100 bis 200 Euro; dann hat es geheißen: 250 Euro für alle!; dann hat es geheißen: 500 Euro für alle! – und dann ist man draufgekommen (Zwischenruf des Abg. Lausch): Machen wir 500 Euro für fast alle!; die obersten 3 Prozent müssen jetzt näm­lich 250 Euro von den 500 Euro versteuern. Ich weiß nicht, was in den nächsten Monaten noch alles passiert, weil Sie ja ständig auf neue Ideen kommen. Das kann keiner mehr nachvollziehen.

Es wurde regierungsseitig auch erkannt – wir in der Opposition sind ja bescheiden; wir sind ja schon froh, wenn eine Problemlage als solche erkannt wird –: Die Lohnneben­kosten sind europaweit im Spitzenfeld, da könnte man etwas machen. Jetzt haben Sie 0,3 Prozentpunkte in Angriff genommen: 0,2 Prozentpunkte beim Familienlastenaus­gleichsfonds und 0,1 Prozentpunkte bei der Unfallversicherung. – Boah, bist du wahn­sinnig! Da wäre natürlich noch viel mehr drinnen gewesen, weil die Allgemeine Unfall­versicherungsanstalt ein Geldspeicher in den Händen der ÖVP ist. Da liegt über 1 Mil­liarde Euro ungenutzt herum, die für diverse Geschenke und politische Wohltaten ver­wendet werden können. Da wird jetzt der Beitrag von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent re­duziert.

Da muss man einmal schauen: Was kostet eigentlich die Unfallversicherung für Erwerbs­tätige im öffentlichen Dienst, wo ja zum Beispiel auch die Polizei dabei ist, und was kostet sie bei den Arbeitern und Angestellten? – Im öffentlichen Dienst kostet sie 0,47 Prozent und bei den Erwerbstätigen in der Wirtschaft künftig 1,1 Prozent, also mehr als das Doppelte. Da frage ich mich: Wo geht dieses Geld hin? – Ja, aber sicher nicht zu den Versicherten, sondern es versickert in diversen politischen Kanälen.

Also diese Lohnnebenkostensenkung hätten Sie locker verdoppeln können – locker! –, ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Ziffer 2 wird der Ausdruck „1,1%“ durch „1,0%“ ersetzt.

b) In Ziffer 3 wird der Ausdruck „1,1%“ durch „1,0%“ ersetzt.

c) Ziffer 4 entfällt.

*****

Nun: Übrig bleibt heute also eine Verteilung von Einmalzahlungen, im Wesentlichen mit der Gießkanne; der größte Geldbetrag geht für die Gießkanne auf, für diese 500 Euro an alle. Weil Gust Wöginger vorgerechnet hat, dass das für eine vierköpfige Familie 1 500 Euro sind: Für die Familie Wöginger, die ja fünfköpfig ist, sind es dann 1 750 Euro; so treffsicher ist das dann. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg. Strasser: Unter jeder Kritik! ... Stil!)

14.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 2662/A der Ab­geordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das COVID-19-Gesetz-Armut, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshal­tungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) und das Bundesgesetz über den Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Stu­dienförderungsgesetz erlassen werden (Teuerungs-Entlastungspaket) (1563 d.B.) - TOP 1

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 4 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Ziffer 2 wird der Ausdruck „1,1%“ durch „1,0%“ ersetzt.

b) In Ziffer 3 wird der Ausdruck „1,1%“ durch „1,0%“ ersetzt.

c) Ziffer 4 entfällt.

Begründung

Senkung des zu hohen AUVA-Beitrags auf 1,0 Prozent und keine Verlängerung des un­sachgerechten AUVA-Pauschalbetrags gem. § 319a ASVG

Einer der wenigen positiven Aspekte der Sozialversicherungsreform 2018 war das Ende der Quersubvention von der AUVA zu zur ÖGK (Pauschalbetrag gem. § 319a ASVG), die ab 2023 durch eine genauere Einzelfallverrechnung ersetzt werden hätte sollen. Im Idealfall hätte die Regierung in der Gesetzesvorlage eine direkte Abrechnung zwischen der AUVA und den Fondskrankenanstalten vorgesehen, wie dies zwischen den Landes­gesundheitsfonds und den Fondskrankenanstalten schon seit 1997 erfolgt (LKF). Dazu kommt es nun jedoch definitiv nicht, da die pauschale Quersubvention von der AUVA zur ÖGK mit der vorliegenden Gesetzesvorlage zur Steuerreform bis 2025 verlängert wird. Unklar ist auch seit jeher, wieso die diese AUVA-Gelder an die ÖGK fließen und nicht direkt an die behandelnden Fondskrankenanstalten. Denn mit der Zahlung an die ÖGK werden die AUVA-Gelder definitiv auch für die Quersubventionierung von Versi­chertengruppen abseits der AUVA-Versicherten, z. B. Pensionisten, verwendet. Das ist nicht sachgerecht, darum verfolgt dieser Abänderungsantrag folgende zwei Ziele: zum einen soll die geplante Weiterführung des Pauschalbetrags gem. § 319a ASVG entfallen und zum anderen soll der AUVA-Beitragssatz zumindest auf 1,0 Prozent gesenkt wer­den.

Die Senkung auf 1,0 statt nur auf 1,1 Prozent ist ohne Leistungskürzung möglich, da die Arbeitsunfälle stetig sinken, die AUVA auf 1,2 Mrd. Euro Rücklagen (davon 700 Mio. Euro freie Rücklagen) sitzt und 0,1 Prozent AUVA-Beitragssenkung ca. 120 Mio. Euro und somit in etwa dem Pauschalbetrag gem. § 319a ASVG entspricht. Auch mit 1,0 Pro­zent würden die AUVA-Beiträge immer noch deutlich über den UV-Beiträgen der Be­amten (0,47 Prozent) liegen. Sprich: Auch nach der Umsetzung dieses Antrags wären die AUVA-Beiträge immer noch vergleichsweise zu hoch.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.