15.45
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem SPÖ-Antrag ginge es nun darum, einen kleinen Schritt zu setzen, der aber berufstätigen Studierenden sehr helfen würde. Ich sage, es ginge eigentlich darum, weil leider die Regierungsparteien aus mir völlig unverständlichen Gründen diesen Antrag ablehnen werden. (Abg. Leichtfried: Unglaublich!)
Es geht darum, dass wir die Möglichkeit haben, im Universitätsgesetz für bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihrer Lebenssituation einfach logischerweise länger für das Studium brauchen, Ausnahmebestimmungen zu machen, was die Studiengebühren betrifft. Das sind zum Beispiel Studierende mit Kindern, das sind Studierende, die eine Krankheit hinter sich haben, und das sind eigentlich Studierende, die berufstätig sind. Es ist völlig plausibel, dass jemand, der neben dem Studium arbeiten muss, länger für sein Studium brauchen wird, dass er aber jemand ist, der sich wirklich bemüht, der viel Arbeit auf sich nimmt, der viel Einsatz leistet. Deswegen könnten wir dieser Personengruppe wirklich unter die Arme greifen, und sie würde es auch dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Möglichkeit hat es bis vor wenigen Jahren gegeben. Der Verfassungsgerichtshof hat aus formalen Gründen eine Reparatur verlangt. Unser Antrag würde diese Reparatur bewerkstelligen. Wir könnten das ganz leicht reparieren, um den berufstätigen Studierenden, die natürlich auch von der Teuerung sehr stark betroffen sind, wieder zu helfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass ein überwiegender Anteil der Studierenden heutzutage arbeiten muss, um sich das Studium finanzieren zu können. Also ehrlich gestanden, ich verstehe diese Kaltherzigkeit überhaupt nicht. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
15.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.