15.47

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Kollegin Kuntzl hat ja soeben gesagt, warum die SPÖ diesen Antrag wiederum eingebracht hat. Der Verfassungsgerichtshof hat eben den Gleich­heitsgrundsatz verletzt gesehen und die Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben.

Nun, man kann immer reparieren. Wir von den Regierungsparteien haben uns allerdings ganz bewusst gegen eine Reparatur dieses Gesetzes ausgesprochen, und ich erkläre Ihnen auch gerne, warum. Erstens einmal: Jeder, der sich bewusst entscheidet, neben dem Beruf auch noch weiterzustudieren, zahlt ja sowieso während der Mindeststudien­zeit und des Toleranzsemesters auch keine Studiengebühren. Darüber hinaus: Wenn es dann wirklich länger dauert, ist natürlich einerseits ein entsprechendes Einkommen vor­handen; auf der anderen Seite aber, und das erachte ich als ganz zielführend – wenn man die Begründung des Antrags liest, sieht man, wie kompliziert dann die Ermittlung ist, ob einer etwas verdient und wie viel er verdient –, kommt es letztendlich dann doch darauf an, dass man sehr zielgerichtet gute Lösungen für den einzelnen betroffenen Studierenden schafft, für den Fall, dass er es sich wirklich nicht leisten kann. Dazu haben ja die einzelnen Universitäten unter Einbindung der Universitätenkonferenz Lösungen direkt vor Ort geschaffen, um zum Beispiel mit Studienabschlussstipendien den erwerbs­tätigen Studierenden auch entsprechend zu helfen, und das insbesondere auch – entge­gen dem Antrag und den Notwendigkeiten, die man in der Vergangenheit gehabt hat – in Bezug auf die Antragslegitimierung, aber auch alle Nachweise, die zu erbringen sind, wie: Wie viel Geld verdient man denn gerade? Überschreitet man gerade ein Grenze, ja oder nein?

Minimale Bürokratie und zielgerechte Unterstützung, das ist unser Ziel. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir haben bereits etwas umgesetzt – von wegen wir schauen nicht genau hin, wo Notwendigkeiten bestehen –: Ab 2023 werden mit der Novelle, die wir bereits beschlossen haben, die ab dem Wintersemester in Kraft ist, zusätzlich weitere 60 Millionen Euro für StudienbeihilfenempfängerInnen ausgegeben und zur Verfügung gestellt. Und um die aktuelle Teuerung, die Sie, Frau Kollegin, auch angesprochen ha­ben, abzufedern, werden wir zielgerichtet jetzt im Sommer 300 Euro für diese Gruppe der StudienbeihilfenbezieherInnen überweisen, und zwar direkt auf das Konto, um die Teuerungen abzufedern. Was wir noch gemacht haben, ist: Als nachhaltige Maßnahme wird zukünftig die Studienbeihilfe automatisch valorisiert.

Ich glaube, das sind Maßnahmen der Art, wie wir gegen die Teuerung kämpfen sollten: zielgerichtet an die Studierenden, und so, wie sie es brauchen.

Wir sagen aber trotzdem: Einen kleinen Beitrag kann jemand, der Geld verdient, auch leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlin­ger. – Bitte.