hat die OECD errechnet. Also wir reden da über eine Bevölkerungsgruppe, für die in unserem gut ausgebauten Sozialsystem auch gut gesorgt ist.
Es gibt noch einen Fehler im Gesetz für die Pensionserhöhung heuer, und zwar: Entgegen der Zusage, man wolle das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen, enthält dieses Gesetz einen Anreiz, früher in Pension zu gehen, und zwar besser schon im November oder Dezember 2022 als im Jänner 2023, weil jemand, der im Dezember dieses Jahres in Pension geht, noch 2,9 Prozent Pensionserhöhung bekommt – einen Monat danach. Man muss nur einen Monat in Pension sein und bekommt schon 2,9 Prozent Pensionserhöhung! So schnell kann sich keine Pension der Welt entwerten. Wir haben ja nicht die Inflationsraten der Türkei, wir sind hier schon noch in Österreich.
Da muss ich ein Zitat des Finanzministers herausziehen: „Nicht alles, was populär ist, ist auch vernünftig.“ Dieser Anreiz zu einem vorzeitigen Pensionsantritt gehört dazu.
Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (ASVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 775 der Absatz 6.
Art. 2 (GSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 401 der Absatz 6.
Art. 3 (BSVG) wird wie folgt geändert:
In Z 4 entfällt im § 395 der Absatz 6.
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