Familien mit Kindern trifft Arbeitslosigkeit noch einmal heftiger, denn der derzeitige Familienzuschuss von 97 Cent pro Tag und anspruchsberechtigter Person ist lächerlich gering.
Um der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen entgegenzuwirken, bedarf es daher mehrerer Maßnahmen:
• Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens
• Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an den Zeitpunkt der Geltendmachung rücken
• Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
• Verdreifachung des Familienzuschlages
Die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate muss zur grundsätzlichen Existenzsicherung erfolgen.
Die Berechnung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes erfolgt auf Grund der Beitragsgrundlagen aus dem zweitvorangegangenen Jahr vor dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Dies führt dazu, dass letzte Gehaltserhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden. Gerade in Zeiten hoher Gehaltsabschlüsse wirkt sich das extrem negativ auf die Betroffenen aus.
Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft um auch im Bereich der Langzeitbeschäftigungslosigkeit Verarmung zu verhindern.
Die Verdreifachung des seit der Einführung des Euro nicht mehr erhöhten Familienzuschlages von derzeit 0,97 Euro würde vor allem Arbeitslosenhaushalten mit Kindern helfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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