Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 225

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haben die steuerlichen Entlastungen erhöht, den Familienbonus Plus von 1 500 auf maximal 2 000 Euro angehoben und da ganz besonders auch immer jene mitbedacht, die vielleicht von steuerlichen Entlastungen nicht in vollem Umfang profitieren können, wie viele Alleinerzieher:innen und Geringverdiener:innen, bei denen wir auch den Mehrkindzuschlag massiv erhöht haben.

Wir helfen aber nicht nur mit diesen Einmalzahlungen, sondern haben jetzt auch strukturelle Entlastungen auf den Weg gebracht. Wir werden nun alle Famil­ien­leistungen in Österreich an die Inflation anpassen, valorisieren und somit jedes Jahr kontinuierlich erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir nur eine einzige Familienleistung heraus: das Kinderbetreuungsgeld bei einem acht Monate alten Kind! Je nach Modellvariante, die man beim Kindergeld bezieht, bedeutet das ein zusätzliches Kinderbetreuungsgeld von zwischen 700 und 1 400 Euro für die Bezugsberechtigte pro Kind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Zudem möchte ich in diesem Haus positiv erwähnen, dass wir in der Regierung die Debatten im Hohen Haus sehr schätzen und auch die Anregungen, die von Ihnen kommen, aufnehmen. Von vielen Parteien ist gekommen, dass es vernünf­tig wäre, das Schulstartgeld künftig nicht im September, sondern im August auszuzahlen, weil die Anschaffungen bei den Familien einfach da schon schla­gend werden. Auch das ändern wir und werden künftig das Schulstartgeld nicht erst im September, sondern bereits im August auszahlen. Da möchte ich mich auch gerne für die Anregungen der Abgeordneten bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass wir immer genau Nachschau halten, wo wir für die Familien etwas leichter machen können. Das sei nur an einem Beispiel verdeutlicht – und das wird heute auch beschlossen –: Stichwort Stärkung der Väterbeteiligung. Speziell für Väter ist vorgesehen, dass der Familienzeitbonus – also diese Unterstützungsleistung, die beim Papamonat auch zugewiesen wird – nicht mehr bei einem späteren Kinderbetreuungsgeldbezug anzurechnen ist. Es hat viele Väter, die in den Papamonat gegangen sind und am Ende der Karenz


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