16.10
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Belakowitsch, wenn man Ihnen zuhört, müsste man glauben, wir sind in einem furchtbaren Land. Ich glaube, die Österreicherinnen und Österreicher sind sehr froh, hier zu leben. Es ist ein schönes und gutes Land (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und man kann in unserem Land sehr angenehm leben. (Beifall bei der ÖVP.)
Worum geht es? – Diese Gesetzesänderung im Tagesordnungspunkt 15 soll ermöglichen, dass das bestehende Testangebot, und zwar für Covid-19-Tests, für besonders gefährdete Personengruppen im niedergelassenen Bereich greift, auch wenn sie keine Symptome haben, dass die Ärzte einen Test durchführen, wenn die Patienten das wünschen. Die Krankenversicherungsträger haben dies pauschal mit 25 Euro dem Arzt zu ersetzen, und der Bund wird dann aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds diese Kosten dem Versicherungsträger wieder ersetzen.
Bisher war dies eben nur bei Personen mit Symptomen möglich. Wenn ein Patient ohne Symptome das gewünscht hat, war es nicht möglich. Besonders gefährdeten Personen gilt unsere besondere Fürsorge. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
Zusätzlich wird den niedergelassenen Ärzten für die Beratung über Covid-19-Heilmittel ein Beratungshonorar von pauschal 12 Euro erstattet. Auch da gilt dieselbe Regelung des Kostenersatzes für den Versicherungsträger durch den Bund.
Diese Gesetzesänderung dient sowohl der Patientenzufriedenheit als auch der fairen Abgeltung von Leistungen für den Einsatz der niedergelassenen Ärzte. Es soll insbesondere ein Beitrag zur raschen Erkennung und Behandlung von Covid-19 bei Risikogruppen sein.
Nun zum Antrag 2677/A der FPÖ-Fraktion zum COVID-19-Maßnahmengesetz: Da möchte ich mich nur kurz äußern. Eine Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt,
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