Ich möchte das begründen, Herr Bundesminister. Der erste Punkt ist jener, dass die Apotheken, dass die Hebammen die Möglichkeit und das Recht haben sollen, Nachtragungen bei Impfungen durchzuführen, damit das auch im Impfregister vollständig aufscheint. – Dafür sind wir, das ist korrekt. Wir wollen auch, dass das so ist.
Wir wollen aber nicht, dass es grundsätzlich so ist, dass sie bisher 2 Stunden Zeit gehabt haben, diese Nachtragung durchzuführen – 2 Stunden Zugriff auf Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher –, und das nunmehr auf 28 Tage erweitert werden soll. Das ist unserer Ansicht nach nicht angemessen, nicht verhältnismäßig und entspricht nicht der Datenschutz-Grundverordnung. Auch wenn Sie gesagt haben, das sei mit der Datenschutzbehörde erörtert worden, glaube ich trotzdem, dass es von der Zeit her möglich wäre, diesen Zeitraum mit ein bis zwei Wochen festzulegen, also zwei Wochen als genügend anzusehen. – Das war der erste Punkt.
Zweitens: Wir sehen nicht, dass die Haftung auf die Apotheker und auf die Hebammen übertragen werden soll, Herr Bundesminister. Wir wollen eigentlich, dass eine Servicestelle, wie es vorher angedacht war, kommt, durch die dann im Endeffekt auch diese Nachtragungen der Impfungen erfolgen sollen.
Herr Bundesminister, das wahre Problem steckt aber im Detail. Heute haben wir von Dr. Brunner die Budgetrede gehört: „,Aus Verantwortung für Morgen‘ Sicher in die Zukunft“. – Ich verweise auf meinen Kollegen Jan Krainer, der erwähnt hat, dass viel Geld ausgegeben wird, aber falsch ausgegeben wird. Jetzt kommt ein Punkt – ich weiß nicht, ob Sie darüber überhaupt informiert sind –: Bei Recherchen habe ich heute festgestellt, dass diese Nachtragung in den elektronischen Impfpass bis dato keine Kassenleistung ist. Das heißt, wenn Österreicherinnen und Österreicher in Apotheken gehen, zu Ärzten gehen, zu Hebammen gehen, zahlen sie für den ersten Nachtrag einer Impfung 25 Euro, für zwei Impfungen 35 Euro und für weitere Impfungen plus Gespräch 45 Euro. Das ist eine Empfehlungsliste, die rausgeht, es gibt keine Kostentragungsregel. Wenn Sie heute ein Gesetz beschließen wollen, durch das im Endeffekt die Apotheken
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