Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 267

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alle Elga-Daten sehen. Sie haben Einsicht in die E-Medikation und ins Impf­register, in alles Übrige nicht. Es ist adäquat, dass sie dann für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden entsprechend lang Zeit auch für einen Abgleich mit früherer Medikation haben.

Auch das Eintragen in den elektronischen Impfpass, jetzt für Apothekerinnen und Apotheker und generell auch für Hebammen, ist ein guter Schritt, um den digitalen Impfpass Schritt für Schritt weiter zu befüllen. Ich finde, das sind zwei wirklich sehr gute Maßnahmen.

Normalerweise heißt es, das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft. Hierbei ist es ein bisschen anders: Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten, damit die IT auch die Möglichkeit hat, entsprechend nachzuziehen und das umzusetzen.

Es ist für mich aber auch ein guter Punkt, um zu zeigen, wie es möglich ist, digitale Datenbanken weiter zu befüllen, weil diese ja wirklich sehr viele Chancen eröffnen, Einblick in epidemiologisches Geschehen nicht nur bei Infektionskrankheiten, sondern ganz generell zu gewinnen. Am besten funktioniert das bei Daten, die einfach aus dem Alltag heraus ganz automatisch entstehen, wie zum Beispiel E-Medikation: Es wird etwas verordnet, und das Ganze ist dann auch schon in der entsprechenden elektronischen Datenbank drinnen. Detto wird das in Hinkunft auch bei Impfungen sein. Wir haben ja mit Elga in Österreich ein übergreifendes Instrument, das wirklich einen struktu­rierten Zugriff auf verschiedenste solche Daten in verschiedenen Datenbanken ermöglicht, im Interesse der einzelnen Patientinnen und Patienten. Gerade E‑Medikation ist ein gutes Beispiel dafür.

In weiterer Folge ist es aber auch möglich, auf solche Daten wissenschaftlich zuzugreifen und wesentliche Erkenntnisse zu gewinnen. Da verweise ich auch im Rahmen des Bundesstatistikgesetzes auf das Austrian Micro Data Center, das es wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, sinnvolle Untersuchungen – unter absoluter Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes – durchzuführen und neue Erkenntnisse aus vorhandenen Daten zu gewinnen. Ich sehe diese


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