Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 266

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Wir werden das unterstützen. Wir halten das für grundvernünftig. Wir sehen das auch als einen ersten Schritt zur Anerkennung anderer Gesundheitsberufe für ihre Tätigkeit.

Generell sollten wir darüber diskutieren, welche zusätzlichen Leistungen andere Gesundheitsberufe in unserem System noch erbringen könnten. Das Eintragen von bereits bestehenden Impfungen ist ja nur ein erster kleiner Schritt. Wir führen die Debatte darüber, ob nicht zumindest Auffrischungsimpfungen auch von Hebammen oder in Apotheken verabreicht werden können, ja schon seit Längerem. Auch dem stehen wir Freiheitliche positiv gegenüber. Es könnte noch viel weiter gehen, denn sowohl was die Beratung und Betreuung und Begleitung chronisch Kranker anbelangt als auch vielleicht sogar bis hin zur Verordnung von Notfallmedikation in Nachtdiensten sehen wir sehr viele Möglichkeiten, was noch von Apotheken oder anderen Gesundheitsberufen erbracht werden kann – Stichwort zum Beispiel Weiterverordnung von Verbandsstoffen durch Pflege­personal.

Summa summarum, kann man sagen, ist das eine sinnvolle und unterstützens­werte Initiative zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, und die FPÖ wird diese unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle, bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


16.56.41

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Gesundheitsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigste Änderung im Gesundheits­tele­matik­gesetz ist: Apothekerinnen und Apotheker dürfen nicht nur 2 Stunden Einsicht nehmen, sondern bis zu 28 Tage, nachdem die E-Card gesteckt worden ist. Die Datenschutzbehörde sieht das als unbedenklich, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Die Apothekerinnen und Apotheker können ja nicht


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