es so schön heißt –, die mittlerweile für die Gastronomie und Hotellerie ganz wichtig sind, die Frau Gewessler jetzt offensichtlich generell oder ab 22 Uhr abdrehen will. Wir halten das in der derzeitigen Situation für mehr als kontraproduktiv und wollen dem auch einen Riegel vorschieben.
Ich hoffe, dass da zumindest die ÖVP mit Minister Kocher vernünftig genug ist, aber wir haben ja, was Verordnungen betrifft, schon einiges erlebt. Da wollen wir im Prinzip sicherstellen, dass diese Heizschwammerl in der Gastronomie, Hotellerie erhalten bleiben, dass jeder Unternehmer das selber entscheiden kann und keine Nachteile bei eventuellen Förderungen hat, egal ob die Heizschwammerl mit Gas oder mit Strom betrieben werden. Wir sehen in dem Fall auch einen ganz massiven Anlassfall, um die alte Nichtraucherregelung noch einmal zu diskutieren. Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rauchverbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizschwammerlverbot beim Vollzug des Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:
- Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten
- Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangsmaßnahmen belasten.“
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