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Das heißt, wir wollen auch sicherstellen, dass – sollte dieses Verbot oder die Verordnung seitens der Frau Minister kommen – zumindest in der Gastronomie und Hotellerie der Raucherbereich auf freiwilliger Basis wieder geöffnet wird, damit die Raucher nicht im Dunkeln und im kalten Winter im Freien stehen müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Erwin Angerer, Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rauchverbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizschwammerlverbot beim Vollzug des Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG)
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 23) Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2829/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (1732 d.B.) in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022.
Folgende mediale Ankündigung zum Thema „Heizschwammerl“ und Energiekostenzuschüssen im Zusammenhang mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) lässt die Wogen in der Gastronomie hochgehen:
Aus für Heizschwammerl
Regierung: Wer Förderung will, muss Licht abdrehen
Sind Heizschwammerl als Umweltsünder in Zeiten der Energiekrise unbedingt nötig?
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