(Bild: www.viennareport.at)
Die Regierung hat am Mittwoch Details zur neuen „Energiemilliarde“ für Unternehmen bekannt gegeben. Besonders spannend daran sind die Kriterien, an die die hohen Förderungen geknüpft sind.
So müssen etwa Unternehmen harte Energiesparmaßnahmen treffen, um in den Genuss der Förderungen zu kommen. Dazu zählen:
• Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener von Gebäudefassaden, Schaufenstern und Werbeanlagen) wird zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet.
• Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.
• Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.
• Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.
• Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.
Insgesamt mehr als eine Milliarde
Insgesamt sollen für Unternehmen, die sich an diese Vorgaben halten, 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehraufwendungen.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert - dabei müssen sich die Energiekosten auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese Drei-Prozent-Hürde nicht.
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