Die vier Stufen des Energiekostenzuschusses:
1. Stufe: Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2000 Euro.
2. Stufe: Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier zwei Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Kogler: „Preise werden nie wieder wie vorher werden“
Nach der Entlastung von Haushalten kämen jetzt die Unternehmer an die Reihe, freute sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) beim Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat. Das Volumen sei gestiegen, da man die Wirtschaft am Laufen halten wolle. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte die Bedeutung, die Auswirkungen der Verteuerung abzufedern. „Es ist jedoch eine Illusion, dass die Preise jemals wieder wie vorher werden, was die Energieträger betrifft.“ „Nichts davon ist eine große Überraschung“, ist Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) überzeugt. „Wir müssen diesen Winter sorgsam mit Energie umgehen.“
Licht aus in Shops: Gastro-Sprecher fordert verstärkte Polizeipräsenz
Gastro-Sprecher Mario Pulker kann die Bedingungen für die Förderungen nicht nachvollziehen: „Das Aus für Heizschwammerl an die Förderung zu koppeln, ist reine Symbolpolitik von Frau Gewessler. Der Energieverbrauch macht einen minimalen Teil des gesamten Tourismus aus. Verbieten konnte sie sie verfassungsrechtlich nicht.“ Er
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