erklärte, dass hier noch verhandelt werden müsse: „Was außer den Heizschwammerln noch verboten wird, wissen wir nicht.“
Insgesamt überwiege bei dem Paket das Positive, hielt er fest - vor allem, wenn auch kleinere Unternehmen davon profitieren werden. Pulker gibt zudem zu bedenken: „Wenn in und um die Geschäfte in der Nacht die Lichter ausgehen, ist das eine Frage der Sicherheit. Wenn man die Beleuchtung abdreht, muss man die Polizeipräsenz verstärken.“1
Sollten diese Maßnahmen für ein De-facto-Verbot der „Heizschwammerl“ durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderungswürdigkeit umgesetzt werden, wobei die „Heizschwammerl“ den Gastronomen ja unter anderem aufgrund des absoluten Rauchverbots in den Innenräumen durch die selbsternannte „Wirtschaftspartei“ ÖVP angeboten worden sind, dann wird das zu einem weiteren Kahlschlag in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft führen.
Deshalb ist die einzige logische Konsequenz, dass die Möglichkeit der Einrichtung von Raucher- und Nichtraucherräumen in der Gastronomie auf freiwilliger Basis und nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten wiederum erlaubt werden sollte. Diesbezüglich soll eine Adaptierung des bisherigen Tabakgesetzes durchgeführt werden. Damit herrscht dann zumindest eine gewisse Gerechtigkeit für die jetzt schon massiv unter Druck stehende Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Um hier Vorsorge zu treffen, müssen gegenüber den heimischen Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft entsprechende Förderungs- und Schutzmaßnahmen gesetzt werden:
• Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten
• Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangsmaßnahmen belasten.
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