20.10
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bereits im Juli 2022 haben wir hier im Nationalrat im Rahmen der Dienstrechts-Novelle für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beschlossen, dass bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung im Mindestmaß von vier Wochen zu leisten ist. Das heißt, was wir hier jetzt machen, ist nichts anderes, als dass wir diese Regelung noch für den Bereich der Privatwirtschaft und der Landwirtschaft nachvollziehen.
Das heißt in Wirklichkeit, das ist für den öffentlichen Dienst hier beschlossen worden, und zwar – ich habe extra nachgeschaut – auch mit den Stimmen der Freiheitlichen. Die SPÖ hat damals nicht zugestimmt, aber damals waren der Grund die Landeslehrer:innen; von den vier Wochen war da überhaupt nie die Rede, dass das auf einmal nicht passen würde.
Ich glaube, man muss schon auch einmal ganz klar sagen, worum es hier geht – und ich finde es gut, dass es diese Regelung gibt, ich finde es sehr gut, dass der Europäische Gerichtshof hier entschieden hat, ganz klar Recht gesprochen hat und dass dank EU-Recht Arbeitnehmer:innenrechte hier jetzt ausgebaut und erweitert worden sind. Da ist ja nichts beschnitten worden, im Gegenteil: Die Rechte haben sich dank dieses Anspruchs erweitert. Vorher war die Regelung, dass sie nichts bekommen haben, keine Urlaubsersatzleistung – jetzt bekommen sie aufgrund dieses Beschlusses eine Urlaubsersatzleistung.
Und zwar welche Gruppe? – Nämlich jene Gruppe von Arbeitnehmer:innen, die bis jetzt nichts bekommen haben, weil sie einen vorzeitigen ungerechtfertigten Austritt hatten. Das heißt, sie haben ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst, ohne Kündigungsfrist und auch ohne Grund. Das ist kein berechtigter Austritt, bei dem Leute aufgrund dessen, dass sie nicht bezahlt werden, dass die Arbeitsbedingungen gefährlich sind, dass sie lebensgefährlich sind, dass sie krank werden, dass sie sexuell belästigt werden, sagen: Ich gehe jetzt nicht mehr arbeiten. – In solchen Fällen haben sie selbstverständlich alle Rechte.
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