Genauso ist es auch ein Gerücht, dass auf einmal bestehende Urlaubsansprüche aus den Vorjahren nicht mehr geltend gemacht werden können. Das bleibt ja bestehen, so wie bislang. Das, was tatsächlich passiert, ist, dass vier Wochen an Jahresurlaub künftig von jenem Jahr abgegolten werden, in dem der vorzeitige Austritt stattfindet, wie es der EuGH beschlossen hat.
Ich bitte, hier dieser Verbesserung für Arbeitnehmer:innen tatsächlich zuzustimmen. Noch einmal: Es ist eine Verbesserung – es ist ein Anspruch, den es in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht gegeben hat. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Loacker. – Abg. Krainer: Mich hast du nicht überzeugt!)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 29 bis 37 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2763/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnnebenkosten senken und Lohnverhandlungsspielraum schaffen (1684 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Inflationsraten sind hoch, und da liegt es in der Natur der
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