BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Finanzausschusses

 

Dienstag, 18. Dezember 2018, 15 Uhr im Lokal 1 (EG Bibliothekshof)

 

Tagesordnung:

 

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG)

           (328 d.B. und 425 d.B. sowie 10070/BR d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden

           (367 d.B. und 426 d.B. sowie 10071/BR d.B.)

3.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz geändert wird

           (513/A und 428 d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) geändert wird

           (429 d.B.)

5.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

           (368 d.B. und 430 d.B.)

6.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird

           (370 d.B. und 431 d.B. sowie 10072/BR d.B.)

7.)         Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

           (326 d.B. und 432 d.B.)

 

Ewald Lindinger

Vorsitzender

 

Wien, 2018 12 13

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.