- 17 - BUNDESRAT
Stand: 17. Juli 2025

Unvereinbarkeitsausschuss des Bundesrates


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Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über - gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz von ihm zu behandelnde - Meldungen von Mitgliedern des Bundesrates. Mitglieder des Bundesrates haben leitende Stellungen in Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Sparkassen zu melden. Im öffentlichen Dienst tätige Mitglieder des Bundesrates müssen dies sowie ihren Tätigkeitsbereich angeben, da eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet sein muss. Entscheidet der Ausschuss, dass eine Tätigkeit/Funktion mit dem Mandat nicht vereinbar ist, ist diesem Beschluss Folge zu leisten. Andernfalls kann der Ausschuss beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Verlust des Amtes/Mandats stellen.

 

 

Mitglieder: Ersatzmitglieder:
ÖVP :
( 5 )
Miesenberger Johanna
Ruprecht Günther
Stark Sebastian, BA MSc
Stotter Markus, BA
Thoma Christoph

Eder-Gitschthaler Andrea, Dr.
Göll Margit
Herunter Antonia
Himmer Harald, Mag.
Stillebacher Christoph

SPÖ :
( 4 )
Fischer Christian
Matznetter Christoph, Dr.
Mertel Manfred, Dr.
Schmid Thomas, Ing.

Arpa Claudia, Mag.a
Schmid Daniel
Trinkl Mario
Wanner Michael

FPÖ :
( 4 )
Guggenberger Andreas
Kober Herbert
Repolust Manfred
Steiner-Wieser Marlies

Gradwohl Werner
Kofler Klemens
Pröller Günter
Spanring Andreas Arthur

 

Vorsitzender: Ruprecht Günther

 

Vorsitzender-Stellvertreter:in: Repolust Manfred
Schmid Thomas, Ing.

 

Schriftführer:in: Mertel Manfred, Dr.
Stark Sebastian, BA MSc