BUNDESRAT

 

 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

 

 

 

Mittwoch, 11. März 2009, 15 Uhr im Lokal IV

 

 

Tagesordnung:

 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen

(10 d.B. und 78 d.B.)

 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

(13 d.B. und 79 d.B.)

 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll

(14 d.B. und 80 d.B.)

 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend eine Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“)

(17 d.B. und 81 d.B.)

 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

(51 d.B.)

 

 

Josef Saller

Vorsitzender

 

Wien, 2009 03 04

_______________________________________________________

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.