Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 73

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Herr Kollege! Wenn Sie einen fähigeren Finanzminister gehabt hätten, hätten wir ja keine Neuwahl gebraucht, wenn Sie es vielleicht vergessen haben! (Beifall bei der ÖVP.) Aber Sie haben ihn eh rechtzeitig ausgewechselt.

Ich hoffe inständig – Dr. Schüssel, unser Parteivorsitzender, hat das Dr. Vranitzky auch schon gesagt –, daß wir eine Zusammenarbeit haben, bei der es auch einige Räume gibt, in denen die Fraktionen im Nationalrat und im Bundesrat auch ein Lebensrecht haben, denn es gibt das freie Mandat im Parlament! (Bundesrat Mag. Langer: Auch im Oberösterreichischen Landtag!) Jawohl! (Bundesrat Kone#ny: Auch bei Präsidentenwahlen!) Ich verstehe daher nicht erste Repräsentanten dieses Hauses, die sich dagegen aussprechen, denn wenn man diese Möglichkeit den Parlamentariern nimmt, wird das Parlament immer mehr zum Ratifikationsorgan dessen, was außerparlamentarisch vereinbart wurde – und zum Apportieren sind wir nicht gewählt, meine sehr Verehrten! (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Daher glaube ich, daß es von größter Notwendigkeit ist, daß wir auch die Länderinteressen – und um die geht es in der Länderkammer – berücksichtigen und miteinbringen können, nicht bloß ideologische Sonderritte – und das im Dienste aller Parteien bei einer zukünftigen Gesetzgebung im österreichischen Parlament, der wir uns verpflichtet fühlen.

Meine Fraktion wird freudig diesem Geschäftsordnungsreformantrag und dem Abänderungsantrag zustimmen, und ich bedanke mich als Erstunterzeichner bei allen, die heute diese Beschlußfassung möglich gemacht haben! (Beifall bei der ÖVP.)

19.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Geschäftsordnungsausschusses betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Im Sinne des Artikels 37 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beziehungsweise § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind für einen Beschluß, womit die Geschäftsordnung geändert werden soll, die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates fest und bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses zustimmen, der dem Ausschußbericht in 5127 der Beilagen angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit so geschehen. (Bundesrat Dr. Schambeck: Das ist schön!)

Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen .

4. Punkt

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Stän


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