Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 24

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ruhestand gehen können. Diese Maßnahme war für Krisenzeiten und für Krisenregionen gedacht. Es hat sich allerdings herausgestellt, daß etliche Unternehmer – das Thema wurde hier schon angeschnitten – diese Möglichkeit auch genützt haben, um ältere Arbeitnehmer vorzeitig – mit gutem Gewissen, indem sie sich auf die Sonderunterstützung berufen haben – aus dem Betrieb zu drängen. Wir werden daher, indem wir jetzt anders strukturieren, zusätzliche Mittel aus der Arbeitsmarktförderung für ältere Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Wir wollen mit dem Bonus-Malus-System auch das Bewußtsein im Sozialpartnerbereich verändern; das ist auch wesentlich, nicht nur die Zahlen im Budget. Damit wollen wir die Gleichwertigkeit zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern herbeiführen. Da soll es keine Konkurrenz mehr geben. Ältere Arbeitnehmer sollen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik als gleichwertig betrachtet werden. Dadurch soll vermieden werden, daß diese vorzeitig aus dem Arbeitsprozeß hinausgedrängt werden. Das ist der Sinn dieser Maßnahme.

Wir werden mit dieser Maßnahme sicher keine neuen Arbeitsplätze schaffen, aber in vielen Fällen wird sie doch dazu führen, daß Unternehmungen, denen es gut geht, ältere Menschen nicht vorzeitig entlassen und damit in die ungewollte Pension schicken werden. Das ist der Grundgedanke dieser Maßnahmen.

Es wurde hier mehrfach betont, daß Frauen schlechter geschützt seien, weil für sie ein geringerer Malus zu zahlen sei. Das stimmt mit Sicherheit nicht! Man muß ja abschätzen, wie lange von der Kündigung bis zur möglichen Pension zu rechnen ist, und weil Frauen – das ist ja keine Benachteiligung – bei langer Versicherungsdauer schon mit 55 Jahren in die Pension gehen können, wird die Zahl der Monate natürlich auch nur bis zum 55. Lebensjahr berechnet. Das ergibt sich automatisch aus dem Vorteil des Früher-in-Pension-gehen-Könnens, und das wird von den Unternehmen genauso berücksichtigt werden, weil ja die Zeit bis zur Pension, in der die Frau im Unternehmen sein könnte, kürzer ist als bei einem Mann. Es gibt also dadurch keinerlei Benachteiligung für Frauen. Im Gegenteil!

Wir haben bei den Freigrenzen, die für die Notstandshilfebezieher wichtig sind, also in der Frage, wie hoch das Einkommen des Partners sein darf – das ist vor allem für Frauen ganz besonders wichtig –, eine völlig neue Regelung getroffen, indem wir sie generell angehoben haben, und zwar für Frauen ab dem 54. Lebensjahr. Ich glaube, wir haben uns bei all diesen Maßnahmen wirklich bemüht, auch den Frauen, die es im Berufsleben leider nach wie vor schwerer haben als Männer, besonders zu helfen.

Wir haben mit diesem Gesetz einen Schritt gesetzt, der älteren Menschen in anderer Form als mit der Sonderunterstützung helfen soll. Dabei wurde gleichzeitig zur sozialen Absicherung eine gute Übergangsregelung getroffen. Die letzte zuerkannte Sonderunterstützung im allgemeinen Bereich wird erst 1999 auslaufen. Das ist also eine Maßnahme, sozial verträglich, verständlich und natürlich auch in vielen Bereich kostensparend ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.44

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile es ihm.

14.44

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ältere Arbeitnehmer sind eine wesentliche Säule des österreichischen Arbeitsmarktes. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung sind sie ein unschätzbares Kapital. Dieses Kapital wird jedoch mehr und mehr vernachlässigt und liegt immer öfter zu Lasten der Betroffenen und des Arbeitsmarktes brach.

Vor Jahren schon hat der damalige Sozialminister Hesoun verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel das Beschäftigungssicherungsgesetz oder die sogenannte Strukturmilliarde, um die Chancen älterer Arbeitnehmer für den Arbeitsmarkt zu erhalten und zu wahren. Diese Aktionen waren höchst notwendig, aber auch sehr erfolgreich.

 

 

 


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