Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 30

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Es wird ein postgradualer Höherer Lehrgang für Internationale Studien in Kooperation mit einer österreichischen Universität eingerichtet.

Durch ein Angebot von Spezialkursen und Seminaren werden zusätzliche Einnahmen erschlossen und wird die Kostendeckungsquote verbessert.

Der Aufwand für die Diplomatische Akademie wird beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten veranschlagt. Die Ausgliederung bewirkt durch Erschließung und betriebswirtschaftliche Verwertung zusätzlicher Einnahmen eine mittel- und langfristige Entlastung des Stellenplanes des Bundes im Ausmaß von 24 Planstellen per 1. Jänner 1997.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

15.09

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmennamen Österreich Institut G.m.b.H., im folgenden als Gesellschaft bezeichnet, zu gründen. – So heißt es in der Einleitung dieser Vorlage.

Der Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von Deutschkursen auf internationalem Niveau im Ausland, die Unterstützung der fachlichen Betreuung des Deutschunterrichtes, die Erstellung von privatrechtlichen Verträgen, die diese Aufgabe, wie ich sie vorher darlegte, zum Inhalt haben, und eine Zusammenarbeit mit interessierten in- und ausländischen Institutionen.

Eines ist mir dabei aufgefallen: Die Anteile der Gesellschaft sind zu 100 Prozent dem Bund vorbehalten. In der Überschrift für diese Vorlage wird gesagt: Die Ausgliederung dient dazu, um die Effizienz zu steigern. – Jetzt frage ich mich, warum bei diesem Gesellschaftsmodell einer Ausgliederung aus der Bundeshoheit in die Privatwirtschaftsverwaltung 100 Prozent doch wieder im Bereich des Bundes bleiben sollen.

Es gibt genug Bereiche und Institutionen – unter Punkt 5, ich habe es vorhin ausgeführt, sind diese auch genannt –, die durchaus bereit gewesen wären – wenn man sie nur eventuell gefragt hätte –, sich ebenfalls an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Dadurch würde die Ausgliederung auch durchaus effizient werden. Ich nenne hier zum Beispiel einen Kursveranstalter aus Graz, die Institution "Deutsch in Graz", oder das Lenau-Institut, von Altösterreichern und deutschen Siedlern in Fünfkirchen gegründet, oder etwa der Alpenländische Kulturverband Südmark, der im Banat Altsteirer betreut. Das sind Bereiche, die möglicherweise genau den gleichen Unternehmenszweck haben und die man hiezu hätte einladen können, wenn man schon privatisiert und wenn man schon sagt, daß diese Privatisierung nicht aus Kostengründen allein erfolgt. Im Ausschuß wurde uns nämlich mitgeteilt, daß diese Angelegenheit kostenneutral ist. Aber dafür bildet man einen relativ großen Aufsichtsrat von acht Mitgliedern und gibt diesem Aufsichtsrat noch einen Fachbeirat bei. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? – Ich meine, man könnte das alles mit wesentlich weniger Kasuistik machen. Ich glaube, daß hier ein Zweck relativiert wird, der an und für sich ein sehr guter wäre.

Die personelle Ausstattung der Gesellschaft – um weitere Dinge zu nennen – besteht unter anderem aus zwei Geschäftsführern für die fachliche Führung – warum zwei? – und weiteren administrativen Mitarbeitern. Insgesamt besteht die Zentrale, die ihren Sitz in Wien hat, aus zwei

 


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