Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 81

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Sie haben sich darüber echauffiert, daß der Herr Minister die Vignette als Zwischenstufe skizziert hat: Natürlich ist die Vignette eine Zwischenstufe zu einer verursachergerechteren Kostenzuordnung im Straßenverkehr.

Herr Bundesrat Langer von den Freiheitlichen hat mich – ich weiß nicht, ob ich oder andere Wiener Kollegen gemeint waren – aufgefordert, ich möge mich doch zu dem, was Häupl oder was Görg dazu gesagt haben, äußern: Ich sage Ihnen, was ich für wichtig halte. (Bundesrat Mag. Langer: Was bewegt die Wiener Bevölkerung?) Ich sage Ihnen, was die Wiener Bevölkerung bewegt und was ich für Wien für wichtig halte. Für Wien ist wichtig die Entlastung der Südosttangente, auf der pro Tag 140 000 Kraftfahrzeuge fahren, weiters der Bau der Südumfahrung, der B 301, und der Bau der Nordostumfahrung.

Da sage ich Ihnen: Es ist für Sie vielleicht nicht zufriedenstellend, daß diese sachpolitischen Fragestellungen für mich im Vordergrund stehen und diejenigen sind, für die ich hier für die Wiener Bevölkerung eintrete. Aber das ist letztendlich auch der Grund, warum meine Partei diese Republik regiert. Ihrer wird das, solange sie nicht geistig aufrüsten will, wohl verwehrt bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rauchenberger. – Bitte, Herr Bundesrat.

19.02

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat zu den konkreten Einzelfragen dieser dringlichen Anfrage bereits ausführlich Stellung genommen. Im Gegensatz zu den bisher von seiten der Freiheitlichen eingebrachten dringlichen Anfragen halte auch ich es für durchaus angebracht, zur Frage des Mautpickerls eine ausführliche Debatte abzuführen. Ob dies anläßlich der nun eingebrachten dringlichen Anfrage erfolgt oder im Zuge der Debatte zum Strukturanpassungsgesetz beziehungsweise zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, ist eine Frage der Wertung, die ich nicht zu eng sehen möchte.

Einigen der in der gegenständlichen Debatte aufgeworfenen Fragen messe auch ich hohen Stellenwert zu. Im konkreten will ich mich dem Problem der Stadtautobahnen widmen. Ich mache kein Geheimnis daraus, daß es für mich unvorstellbar wäre, wenn Wien die einzige Stadt der Welt, jedenfalls innerhalb Europas wäre, auf deren Straßen eine Autobahnmaut kassiert werden würde. Aus Wiener Sicht ist daher eine Bemautung nur als Übergangslösung bis zur Einführung eines Road-pricing vorstellbar. Von dieser Regelung müßte allerdings die Wirtschaft, insbesondere Fahrzeuge, die im Nahversorgungsbereich eingesetzt sind, ausgenommen werden.

Wie ich bereits ausführte, bestehen also grundsätzlich zum System der Maut als Finanzierungsinstrument für Bundesstraßen im Hinblick auf die Budgetkonsolidierung auch im Lichte der Wegekostengerechtigkeit keine Einwände.

Vor allem im städtischen Nahbereich besteht dadurch jedoch die Gefahr, daß ein Ausweichverkehr entstehen könnte. Gegenwärtig sind pro Tag rund 138 000 Kraftfahrzeuge allein auf der Südosttangente unterwegs, 76 000 Kraftfahrzeuge fahren auf der A 22, der Donauufer Autobahn. Würden nur 10 Prozent davon in das normale Wiener Straßennetz ausweichen, wären die Folgen für die Wiener Bevölkerung unvorstellbar und schlichtweg ein Rückschlag um Jahrzehnte.

Stadtautobahnen wurden jedoch gerade deshalb errichtet, um die Wohngebiete vom Durchzugsverkehr zu entlasten. Diese Entlastung würde durch die Einführung einer Autobahnvignette wieder zurückgenommen, wenn Nahversorger und lokale Gewerbetreibende der Mautpflicht durch Benützung des niederrangigen Straßennetzes ausweichen. Aus diesem Grund darf ich meine bereits erhobene Forderung wiederholen, die da lautet, rechtzeitig Überlegungen anzustellen, wie Stadtautobahnen als notwendige Verbindungswege, zum Beispiel Brücken, von der Mautpflicht ausgenommen werden können.


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