Die Werte, die uns jetzt zur Verfügung gestellt wurden, zeigen an, daß dieses zentrale Führerscheinregister weniger als 10 Millionen Schilling kosten wird. Das wird derzeit bei mir im Haus überprüft. Ich habe dieses Papier gelesen und kann sagen, es macht einen plausiblen, professionellen und genauen Eindruck, und ich gehe davon aus, daß eine Überprüfung keine wesentlichen Korrekturen bringen wird. Für dieses Projekt stehen also knapp unter 10 Millionen Schilling zur Verfügung. Mit dieser Summe wird das zentrale Führerscheinregister eingerichtet werden, welches auch die Basis für den Punkteführerschein darstellt. Ergo dessen sind in diesem Betrag auch die Kosten für den Punkteführerschein enthalten.
Präsident Josef Pfeifer: Eine Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Franz Richau: Können Sie vorhersagen, ist absehbar, welche Kosten für die Länder dadurch erwachsen könnten?
Präsident Josef Pfeifer: Herr Minister.
Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten: Ich kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sagen: auf jeder Fall keinen wesentlichen. Wir werden das mit den Ländern entsprechend verhandeln. Man darf nicht vergessen, daß es derzeit bereits einige Länder gibt, die bereits ein EDV-unterstütztes System haben. Für diese werden praktisch keine Kosten mehr erwachsen. Und bei den anderen werden sich die Kosten im wesentlichen auf die Anschaffung – verzeihen Sie jetzt die ungenaue Antwort! – von ein paar PCs beschränken. Sehr viel mehr wird nicht notwendig sein.
Ich glaube daher, daß es falsch ist, wenn die Öffentlichkeit von manchen so informiert wird, als ob da ein ungeheurer Aufwand auf uns zukäme. Abgesehen davon ist zu sagen, daß man das zentrale Führerscheinregister auf jeden Fall einrichten muß, denn wir sind das einzige Land innerhalb der EU, das ein solches Register noch nicht hat.
Präsident Josef Pfeifer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Franz Richau: Herr Minister! In welcher Relation stehen die Kosten von 10 Millionen, die Sie annehmen, zu der im Promillebereich der insgesamt erfaßten Führerscheine liegenden Anzahl der Fälle von Führerscheinentzug?
Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten: Mir fehlt jetzt die Vergleichsbasis. Meinen Sie jetzt: für jeden Schilling einen Führerschein? – Ich kann Ihnen nur eine mögliche Vergleichszahl nennen: Wir haben eine sehr genaue und sehr vorsichtige Berechnung, die besagt, daß, wenn uns das Einschränken der Unfallstatistik nur um ein Prozent gelingt, das insgesamt eine Kostenersparnis von etwa 350 Millionen Schilling pro Jahr bedeutet. Und gemäß den internationalen Erfahrungen mit dem Punkteführerschein ist mit Sicherheit mehr als das zu erreichen. Daher kann man in jedem Fall davon ausgehen, daß ein Vielfaches der aufgewendeten Kosten aufgrund von Einsparungen durch den Rückgang der Zahl der Unfälle sozusagen zurückfließen wird. Das führt letztendlich – aber zu einer solchen Erörterung fehlt uns jetzt die Zeit und wahrscheinlich die Geduld aller Kollegen hier – zu der Diskussion, wie sozusagen Leben und Gesundheit in Statistiken eingehen und bewertet werden. Es wurde jetzt bewertet. Man fühlt sich aber ein bißerl unwohl, wenn man eine solche Bewertung liest und sagen kann: ein Toter ist gleich 1,4 Millionen Schilling. So gesehen müßte man das abstrakter ausdrücken. Aber die ökonomische Rechnung selbst lautet: 10 gegen 350 Millionen Schilling.
Präsident Josef Pfeifer: Wir kommen zur 8. Anfrage, 638/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich), diese zu stellen.
Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
Wann werden Sie das bereits von Ihrem Vorgänger versprochene Nahverkehrsreform-Gesetzespaket mit den dazu notwendigen Novellen des ÖBB-Gesetzes und des Kraftfahrliniengesetzes sowie einem neuen Nahverkehrsfinanzierungsgesetz dem Nationalrat vorlegen?
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