Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 64

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Bezügereformgesetz).

Der vorliegende Beschluß enthält in dessen Artikel 1 sowie im Artikel 9 (Ziffer 9 § 115c und Ziffer 10 § 123 Abs. 20) und im Artikel 10 (Ziffer 9 § 121d und Ziffer 10 § 127 Abs. 15) Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. Es sind dies weitaus mehr als die Hälfte.

Es liegt mir hiezu, wie erwähnt, ein Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung vor.

Es ist daher eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmabgabe erfolgt mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Markowitsch und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Ich gebe nun das Ergebnis der Abstimmung bekannt.

Mit "Ja" haben 41 Bundesräte, mit "Nein" haben 16 Bundesräte gestimmt.

Der Antrag, den zitierten Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen . (Beifall des Bundesrates Kone#ny .)

Ausdrücklich, meine Damen und Herren, stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Bieringer;

Drochter;

Farthofer, Fischer, Freiberger;

Gerstl, Ing. Grasberger, Gstöttner;

Hager, Haselbach, Dr. Hummer, Hüttmayr;

Jaud;


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