Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 72

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Bedauerlich ist natürlich auch, daß es der Nationalrat nicht nur zu einer Vermischung von zwei ganz unterschiedlichen Materien gemacht und damit an sich die Zustimmung der Freiheitlichen Partei zu einer vernünftigen und richtigen Initiative – das geht aus der Tatsache des Dreiparteienantrages hier im Bundesrat hervor – nicht ermöglicht hat, sondern daß er eigentlich auch völlig negiert, daß es sich um einen Dreiparteienantrag handelt, einem Dreiparteienantrag des Bundesrates, und so tut, als ob das eine eigene Initiative im Ausschuß des Nationalrates gewesen wäre. – Ich hoffe sehr, daß diese Klarstellung, wie sie im Bericht des Ausschusses erfolgt, auch entsprechende Beachtung findet.

Daß der Nationalrat einfach nicht imstande ist, die Existenz einer zweiten Kammer anzuerkennen und davon auszugehen, ist – finde ich – außerordentlich bedauerlich! Ich freue mich, daß es möglich sein wird, auch in Zukunft einige Wünsche des Bundesrates, die der Zustimmung des Nationalrates bedürfen, unter Hinweis auf die jetzt erfolgte Zustimmung zur Enderledigung von EU-Beschlüssen durch den Ausschuß, möglicherweise mit einer etwas rascheren Umsetzungsgeschwindigkeit zu realisieren, daß sozusagen dieses Vorbild, dieser Präzedenzfall dazu dient, dem Nationalrat klarzumachen, daß es auch noch andere Anliegen des Bundesrates gibt. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Die Mitwirkung des Bundesrates in EU-Angelegenheiten – das haben meine beiden Vorredner schon ausgeführt – ist außerordentlich wichtig. Ich kann noch ergänzend zu dem, was schon gesagt wurde, auf die jüngste Stellungnahme des Instituts für Föderalismusforschung verweisen, in der auf eine Aushöhlung des Länderbeteiligungsverfahrens in EU-Angelegenheiten hingewiesen wird. Das ist eine Konsequenz der von Bundesrat Kone#ny aufgezeigten Tatsache, daß nicht der Bundesrat das Sagen hat, sondern ein Gremium, das außerhalb der institutionellen Organisation steht und dem es anscheinend nicht gelingt, sich so zu profilieren, daß es die Länderinteressen im EU-Verfahren tatsächlich vertreten kann.

Wir müssen aber auch an uns selbst den Appell richten, die Möglichkeiten, die uns jetzt gegeben sind, zu nutzen und davon Gebrauch zu machen und uns im Interesse der Wahrnehmung der Länderrechte – auch gegenüber der Beschlußfassung und der Tätigkeit im Nationalrat, im Hauptausschuß des Nationalrates – in Hinkunft noch intensiver mit den EU-Materien – aus der Sicht der Länder – zu befassen. Ich hoffe sehr, und ich bin überzeugt davon, daß in der Person des Vorsitzenden des EU-Ausschusses, des Herrn Bundesrates Penz, die Gewähr gegeben ist, daß dies auch tatsächlich der Fall ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.41

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung .

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (53. Novelle zum ASVG), das Bundesgesetz BGBl. Nr. 110/1993, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ar


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