Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 74

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Berichterstatter Ernst Schmid: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Sozialausschusses zum Punkt 3 der Tagesordnung.

Die im gegenständlichen Beschluß enthaltene 53. ASVG-Novelle enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen:

Erhöhung der Rezeptgebühr um 7 S;

Einführung einer Krankenscheingebühr;

Erhöhung des Beitragssatzes für Pensionisten in der Krankenversicherung um 0,25 Prozentpunkte;

Ersatz der Aufwendungen für das Wochengeld zu 70 Prozent aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds;

Verlängerung der Dauer des Krankengeldanspruches von Gesetzes wegen auf 52 Wochen;

Ausschluß der Notare, Notariatsanwärter und Bezieher einer Pension nach dem NVG 1972 von der Angehörigeneigenschaft;

Beschränkung der Kostenerstattung für Wahlarzthilfe auf 80 Prozent des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre;

Umwandlung der satzungsmäßigen Pflichtleistung der Fahrt- und Reisekostenzuschüsse in eine freiwillige Leistung.

Weiters enthält der Beschluß folgende, großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis beziehungsweise der Anpassung an die Rechtsentwicklung außerhalb des Sozialversicherungsrechts dienende Neuformulierungen:

Vollversicherung für ehemalige Militärpersonen auf Zeit während ihrer Berufsförderung;

Teilversicherung in der Unfallversicherung für fachkundige und fachmännische Laienrichter sowie für Schöffen und Geschworene;

Selbstversicherung in der Unfallversicherung für Notärzte;

Beseitigung der Bestimmung über die Ermächtigung zum Abschluß von Vereinbarungen über abweichende Beitragszeiträume;

Ermächtigung des Satzungsgebers zur Festlegung von längeren Beitragszeiträumen;

Bindung des Verzugszinsensatzes an den Nominalzinssatz für Bundesanleihen zuzüglich 3 Prozentpunkten;

Definition des Erwerbseinkommens;

Erweiterung der Angehörigeneigenschaft in der Krankenversicherung in den Fällen der sogenannten Verwandtenpflege;

Anpassung betreffend das Hauptwohnsitzgesetz;

Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes zugunsten der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und anderer altruistisch tätiger Organisationen;

Nichtanrechnung von Unterhaltsleistungen auf den wiederaufgelebten Witwen(Witwer)pensionsanspruch in den Sonderzahlungsmonaten;

Abstellen auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" im Inland bei der Zuerkennung von Ausgleichszulagen;


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