Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 101

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in der Anfragebeantwortung die Geschäftsordnung des Nationalrates zitiert und nicht die Geschäftsordnung des Bundesrates, die an sich wortgleich ist. Aber aufgrund der Geschäftsordnung und aufgrund entsprechender Klarstellungen des Verfassungsdienstes ist es in der Zwischenzeit gemeinsames Rechtsgut, daß die Interpellationsrechte bei ausgegliederten Unternehmen – hiebei gibt es keinen Unterschied zwischen Nationalrat und Bundesrat – verfassungsrechtlich geregelt sind.

Sie wissen auch – Kollege Kone#ny hat es schon dargestellt –, daß die Frage von sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen dieses Unternehmens in die Kompetenz des Bundesministeriums für Wissenschaft, Kunst und Verkehr gehören und ich nur ein Zustimmungsrecht im Sinne der budgetären Bedeckungen und ähnliches mehr habe.

Aber ich möchte mir trotzdem die Mühe machen, auf den Inhalt einzugehen, wenn Sie gestatten. Es ist so, daß Sie einer grundlegenden Fehlinterpretation unterliegen. Es gibt nämlich keine Pensionistenermäßigungen, es gibt Seniorenermäßigungen. Diese sind ausschließlich an Altersgrenzen gebunden, das hat nichts mit einem Pensionsstatut zu tun oder damit, aus welchem Titel heraus Pensionen bezahlt werden.

Wie gesagt, es gibt zum Beispiel Seniorenermäßigungen im Bereich der Bundesbusdienste in der Höhe von 50 Prozent des Regeltarifes. Das verursacht pro Jahr Einnahmenausfälle in einer Größenordnung von in etwa 100 Millionen Schilling. Ich gestehe Ihnen sofort zu, daß man – ich würde meinen, abhängig von der finanziellen Leistungsgrenze – darüber hinaus auch ernsthafte politische Gespräche führt, aber hier eine Ungleichbehandlung festzustellen, ist einfach unrichtig, weil es Seniorenermäßigungen hinsichtlich dieser Altersgrenze gibt.

Sehr geehrter Herr Bundesrat! Zu dem zweiten Punkt: Es ist Tatsache, daß der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr in den allgemeinen Beförderungsbestimmungen für Kraftfahrlinien festgesetzt hat, daß Seniorenermäßigungen gegeben werden können. Ich darf Ihnen sagen, daß die Post eine derartige Ermäßigung ohne Abgeltung durch die Republik Österreich auch tatsächlich gewährt. Das heißt, das geschieht.

Sehr geehrter Herr Bundesrat! Was Sie nun angesprochen haben, ist die besondere Situation in Vorarlberg. Jetzt bringe ich wirklich einen Servicedienst, weil es sich in Vorarlberg um einen Verkehrsverbund handelt, der nichts mit Politik zu tun hat. Land, Träger und Bund gemeinsam bestimmen die Gestaltung im Verkehrsverbund. Laut Aussage des Verkehrsverbundes – ich gebe Ihnen das hier nur wieder – stehen für Senioren ermäßigte Netzkarten zur Verfügung, die als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erhältlich sind. Unabhängig von den Arten der Pensionen, aber abhängig von der Altersgrenze gibt es diese Netzkarten. Zum Beispiel kostet die Seniorenjahresnetzkarte für Städte wie Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und so weiter pro Jahr etwa 720 S. Die Einschränkung auf Netzkarten erfolgt ausschließlich auf Entscheid des Verbundes. Das heißt, ein großer Teil der Anfrage wäre wahrscheinlich an das Land Vorarlberg zu richten und nicht an mich.

Zu Ihrer vierten Frage darf ich Ihnen noch sagen, daß es selbstverständlich keine Zuständigkeit des BMF gibt und ich auf die einleitenden Bemerkungen verweisen darf.

Insgesamt, sehr geehrter Herr Bundesrat, bitte ich um Verständnis dafür, daß ich den Fehler gemacht habe, die Geschäftsordnung des Bundesrates nicht zu zitieren, sondern die des Nationalrates, ich bitte aber auch Sie, zur Kenntnis zu nehmen, daß es ein Bundesministeriengesetz mit klar geregelten Zuständigkeiten gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub. Ich erteile es ihm.

16.21

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Als Volksvertreter ist man natürlich überrascht, wenn man hören muß, daß das Interpellationsrecht in diesem Fall nicht gegeben ist, aber der Landeshauptmann vom Burgenland ein Interpellationsrecht genießt, auf das die Post und Telekom Austria Aktiengesell


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