Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 106

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Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Franz Hums. – Bitte.

16.42

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Ich möchte nur wirklich auch hier für die Legisten meines Hauses eintreten, denn die Aufgabe, die sie haben, ist nicht immer ganz leicht. In einer Koalition – das wurde gerade von Ihnen gesagt, Herr Bundesrat – und in der Gesellschaft insgesamt gibt es Interessenausgleiche, die zu berücksichtigen sind, ganz besonders dann, wenn man – und zwar sehr rasch – Neuland in der Sozialversicherung betreten muß.

Es wäre aufgrund der von mir schon vorhin geschilderten Umstände – weil immer mehr und mehr diese Umgehung genützt haben – nicht möglich gewesen, länger zuzuwarten. Die Kompromisse bedingen natürlich auch Kompliziertheiten, allerdings sind das nicht die einzigen Kompliziertheiten; es gibt wesentlich größere in unserem Sozialversicherungssystem, nur leben wir schon länger damit, daher fallen sie niemandem auf. (Präsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Daher sind wir gefordert – das war mein Ansatz von Beginn an, nur konnte er in der Koalition nicht umgesetzt werden –: Gehen wir gleich den großen Weg! Erwerbseinkommen in der Höhe von bis ist sozialversicherungsfähig und sozialversicherungspflichtig. Das soll der Weg sein. Über diesen Umweg gibt es jetzt zu diesem Thema wenigstens Übereinstimmung.

Daher meine Bitte: In diese Richtung sollen wir wirklich zügig gehen. Es wird nicht leicht sein, weil es eben derzeit in allen Bereichen so viele Ausnahmeregelungen aus den letzten Jahrzehnten gibt. Wir werden daher auch den nächsten Schritt setzen müssen, ohne damit schon die Perfektion erreichen zu können.

Die Änderung unseres gesamten Sozialversicherungssystem hat nämlich mein Vorgänger bereits bei einer Wissenschafterkommission in Auftrag gegeben, und zu meinem Dienstantritt vor etwa eineinhalb Jahren habe ich einen ganz namhaften Juristen in dieser Kommission gefragt, wie rasch denn das geschehen könnte. Er hat mir damals gesagt – dieser Termin darf in dieser Form jedoch nicht aufrechterhalten werden –: "Wenn wir das gründlich machen und alles überlegen, was sich da entwickelt hat, und dann mit den Interessenvertretungen verhandeln, dann werden wir, weil wir zügig am Werk sein werden, zirka sieben Jahre brauchen." – Das darf nicht sein! Wir müssen aber sicher auch einen nächsten Schritt setzen in die Richtung: Erwerbseinkommen in der Höhe von bis bietet sozialen Schutz und ist sozialversicherungspflichtig, bevor wir das gesamte System ändern.

Das sage ich hier offen und ehrlich und gleichzeitig auch zum Schutz der Legisten meines Hauses, denen man nicht vorwerfen sollte, daß sie schlecht gearbeitet hätten. Das möchte ich hier feststellen, denn sie haben es in den letzten eineinhalb Jahren nicht leicht gehabt, in denen es insbesondere um die Finanzierung unseres gesamten Sozialsystems – des guten Systems – gegangen ist.

Eines möchte ich bei dieser Gelegenheit auch noch feststellen, weil die neue Versicherungsgrenze für freie Dienstverträge genannt wurde: Es ist momentan irgendwo ausgestreut worden, daß beabsichtigt sei, die Versicherung im Arbeitslosenversicherungsbereich von der allgemeinen Mindestgrundlage, das heißt von der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 3 600 S, zu lösen. Es war von mir nicht beabsichtigt, es ist nicht beabsichtigt, für die Arbeitslosenversicherung eine höhere Geringfügigkeitsgrenze als die allgemeine von 3 600 S – natürlich durch Gesetz entsprechend weiterentwickelt – vorzusehen. Diese allgemeine Geringfügigkeitsgrenze wird auch in Zukunft für die Arbeitslosenversicherung gelten. – Damit nicht tagtäglich irgendwer etwas Neues kolportiert, möchte ich das hier festgestellt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.


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