Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 43

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Zweitens: Soll ein Häftling, auch wenn er einschlägige Vorkenntnisse besitzt, in den innersten Bereich der Justizverwaltung vorgelassen werden?

Drittens: Wie sieht die Kontrolle der Häftlinge bei Freigängen und Außenarbeiten aus? Was können sie aus der Anstalt hinaus und was in die Anstalt hineinbringen?

Man hört auch immer wieder von Suchtgiftproblemen in den Haftanstalten. Neulich gab es einen Bericht im Tiroler Lokalfernsehen über suchtgiftfreie Zonen in der Haftanstalt im landesgerichtlichen Gefangenenhaus, und da fragt man sich: Wie kommen diese Dinge überhaupt in die Strafanstalten hinein? Wie kommen die Gegenleistungen aus den Anstalten heraus?

Meine Damen und Herren! Der österreichische Strafvollzug ist ein humaner Strafvollzug. An diesem Prinzip soll auch keineswegs gerüttelt werden. Allerdings sei die Frage schon erlaubt: Wie weit soll im Strafvollzug die Humanität gehen? Wird nicht manchmal bereits sehr weit über das Ziel hinausgeschossen, sodaß man schon von einem Luxusvollzug – siehe das Beispiel El Dorado – sprechen kann?

Um auf mein Eingangszitat von der Ohnmacht des Rechts zurückzukommen, meine ich, daß es notwendig wird, dem österreichischen Strafvollzug und damit seinen Beamten, vom Richter bis zur Justizwache, entsprechende Instrumentarien in die Hand zu geben, die einen gesetzeskonformen Vollzug zumindest weitgehend gewährleisten können. Der vorliegende Gesetzesbeschluß stellt unserer Meinung nach einen Schritt in diese Richtung dar, weshalb wir Freiheitliche dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.23

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat.

11.23

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Vorsitzende des Justizausschusses im Nationalrat, ÖVP-Abgeordnete Fekter, hat einen Leserbrief an die "Presse" geschrieben, in dem vorgestern zu lesen war, daß die Freiheitlichen Schuld daran trügen, daß das Werbeverbot und Vereinsverbot für Homosexuelle gefallen seien. – Schuld insoferne, weil im Nationalrat zwei Freiheitliche, die vermeintlich dagegen gestimmt hätten, nicht anwesend waren und so eine knappe Mehrheit zustande gekommen sei.

Wenn dieser Leserbrief der sicherlich nicht so gering anzusiedelnden Vorsitzenden des Justizausschusses innerhalb der ÖVP nur im geringsten etwas mit der Parteilinie der ÖVP zu tun hätte, dann hätte ich heute einen Antrag auf Einspruch gegen diese Passagen von seiten der Volkspartei erwartet. Dies ist unterblieben. Das war bereits abzusehen, weil zu meiner Überraschung vorgestern im Ausschuß sämtliche ÖVP-Mandatare der Gesetzesvorlage zugestimmt haben. Ich möchte dies festhalten und die Kollegen der ÖVP ersuchen, ihrer Justizsprecherin im Nationalrat – sie ist einige wenige Meter heute von hier entfernt anwesend – dies mitzuteilen und in Zukunft solche Leserbriefe zu unterlassen. – Dies zum einen.

Zum zweiten: Herr Kollege Ludwig von den Sozialdemokraten hat mitgeteilt, daß seine Fraktion unserem Entschließungsantrag nicht beitreten wird. Diese Mitteilung ist sehr kurz ausgefallen, sie ist ohne jede Begründung ausgefallen, sie ist mit einer gewissen Peinlichkeit ausgefallen, weil spürbar war, daß es sich schlicht und einfach um die Exekution des Beschlusses des sozialdemokratischen Bundesparteivorstandes handelt, wonach nicht sein kann, was nicht sein darf. Einem freiheitlichen Antrag ist nicht zuzustimmen und darf nicht zugestimmt werden. Das ist der Sachverhalt – ausgetragen auf dem Rücken der Beteiligten. Es ist mir unverständlich, daß diese Partei Befehle in derartiger Radikalität ins Hohe Haus hereinträgt.

Wir würden Ihnen sogar das Angebot machen, daß Sie diesen Antrag einbringen können. Wir würden unseren zurückziehen; lassen wir darüber abstimmen. Wenn es Ihnen nur darum geht,


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