Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 69

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Durch eine Konzentration der teuren IT-Ressourcen – Großrechenzentrum, Spezialisten-Know-how und Sicherheitseinrichtungen – können Synergieeffekte und Kostenvorteile realisiert werden. Neben den Sicherheitsbereichen Polizei und Militär soll es daher auf mittlere Sicht genau ein Großrechenzentrum für Massendatenverarbeitung der allgemeinen Verwaltung geben, das auf privatwirtschaftlicher Basis geführt wird. Dadurch können die dezentral benutzten IT-Einheiten ihre Kapazität darauf konzentrieren und entsprechende Lösungen bereitstellen.

Dieser Weg, das Schwerpunktrechenzentrum der Bundesverwaltung beim Finanzministerium in eine privatwirtschaftliche Unternehmensform überzuführen, wurde vor Österreich schon von vergleichbaren EU-Staaten wie Dänemark, Finnland und Schweden sowie in deutschen Bundesländern beschritten.

Die sozialdemokratischen Bundesräte werden gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Ich sehe, auch von der Berichterstattung wird das Wort nicht mehr gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse, die getrennt durchgeführt wird.

Zuerst stimmen wir ab über den Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bundespensionsamtes, mit dem auch das Dorotheumsgesetz, das Staatsdruckereigesetz, das Ausschreibungsgesetz, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (370 und 464/NR sowie 5316/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden, geändert werden (396 und 475/NR sowie 5317/BR der Beilagen)


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