Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 51

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privatwirtschaftliche Betriebe geführt werden sollen – und um solche handelt es sich hier –, doch einer langjährigen Forderung der Sozialdemokraten entspricht. Daher wird meine Fraktion dieser Vorlage beziehungsweise dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, gerne und freudig ihre Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.53

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Peter Rieser. Ich erteile es ihm.

11.53

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Gesetzespaket, welches heute zu beschließen ist, hat meiner Auffassung nach viele Vorteile. Ich möchte versuchen, darauf hinzuweisen, welche Vorteile enthalten sind, und hier feststellen, daß gerade die Österreichische Volkspartei immer die Meinung kundgetan hat: Weniger Staat, mehr privat!

Lieber Herr Kollege Eisl! Auch eine Ausgliederung ist eine Form der Privatisierung (Bundesrat Eisl: Aber eine schlechte!) , wenn das in Hinkunft der Wirtschaftlichkeit dienlich ist. Nach der Privatisierungsphase in der verstaatlichten Industrie, nach der Ausgliederung der Post und der Österreichischen Bundesbahnen beschäftigen wir uns gegenwärtig mit der Ausgliederung der Bundesforste. Meine Vorredner haben bereits umfassend die Fakten kundgetan.

Die Substanz der Österreichischen Bundesforste wird damit langfristig verfassungsrechtlich abgesichert. Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen sind demnach zur Verbesserung der Substanz und zur Steigerung des von der Gesellschaft verwalteten Vermögens zu verwenden.

Zur aufgeworfenen Frage des Eigentumsrechtes der Länder an den Bundesforsten selbst wurde, Herr Kollege Eisl, unter Mitwirkung der Länder eine neutrale Formulierung gefunden. Es gibt sogar eine Ausschußfeststellung, was das Salzburger Problem anlangt.

Hohes Haus! Die Weidennützungs- und Einforstungsrechte bleiben aufrecht und sind auch per Verfassungsbestimmung abgesichert. Der betriebswirtschaftliche Nutzen dieser erworbenen Rechte hat gerade in der Region der Alpen große Bedeutung. Für den Bereich des Naturschutzes und der Ökologie wurde Vorsorge getroffen. Eine klare Kompetenzverteilung und Kostentransparenz sind gefordert. Wir haben gehört, daß 50 Prozent des Jahresüberschusses als Fruchtgenußentgelt durch die Gesellschaft an die Republik Österreich abzuführen sind.

Sehr zu begrüßen ist die Wasserrechtsgesetznovelle. Ich halte fest, daß gerade die Länder diese Novelle ständig gefordert haben. Natürlich hätte dieser Schritt mutiger ausfallen können. Wir sind jedoch mit diesem ersten Schritt einverstanden. Wir können damit leben. Ich verlange aber gleichzeitig, daß in Richtung Entbürokratisierung weitergearbeitet wird.

Abwasserreinigungsanlagen, kleiner als für zehn Einwohnergleichwerte, die am 1. Juli 1990 bestanden haben, gelten als bewilligt, wenn für sie eine baubehördliche oder inzwischen abgelaufene wasserrechtliche Bewilligung vorlag und wenn diese Anlage nachweislich auch ordnungsgemäß betrieben und instandgehalten wurde.

Viele Gemeinden haben Kanalisationsbauvorhaben in Planung beziehungsweise stehen vor deren Realisierung. Diese sind auch wasserrechtlich bewilligt. Meistens können aber aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinden diese Anlagen nicht errichtet werden. Mit diesem Gesetz, aufgrund des nunmehrigen Rechtszustandes, haben gerade kleine Anlagen draußen in den Gemeinden für Einfamilienhäuser die Möglichkeit, bis das öffentliche Kanalnetz gebaut wird, weitergeführt zu werden. Ich bin überzeugt, daß sich die Länder und die Gemeinden im Interesse der Umwelt bemühen werden, wenn sie dafür auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, die Kanalnetze rasch auszubauen.

In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend auch auf die Bemühungen des Herrn Bundesministers Molterer verweisen, die anderen EU-Mitgliedsländer dazu zu bewegen, den österreichischen Standard der Flüsse und der Grundwässer zu übernehmen. Wettbewerbsverzer


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