Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 127

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Darum ist es mir eigentlich die ganze Zeit in dieser Wortmeldung gegangen und um nichts anderes mehr.

17.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Farnleitner. – Bitte.

17.51

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich melde mich zu Wort, damit erstens nicht gesagt wird, ich sei nur hierhergekommen, um kontrollierend meinem Kollegen Klima zuzuhören, und zweitens nicht gesagt wird, ich bin einfach sitzengeblieben, weil es nur ein Unterpunkt von Punkten ist, für die ich im Laufe der heutigen Tagesordnung zuständig bin. Ich glaube, daß ich, da ich der Verhandlungskompagnon des Herrn Finanzministers bin, hier auch deutlich machen sollte, von welcher Position ich ausgehe.

Da ich noch das Privileg habe, relativ jung in diesem Betrieb zu sein, gehe ich davon aus, daß ich unter Privatisierung etwas anderes verstehe als das, war hier, in einem Teil zumindest, diskutiert wird. Wir in Österreich haben lange genug Lehrgeld gezahlt, um aus einem Verstaatlichungsprozeß einen Entstaatlichungsprozeß zu machen, und wir sollten nicht nach einem Verstaatlichungsprozeß versuchen, einen Verstadtlichungsprozeß – mit "dt" geschrieben – wieder einzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun gebe ich gerne zu, daß Kollege Klima völlig im Recht ist, da der Gesetzgeber im Jahre 1991 im Ermächtigungsgesetz keine Differenzierung bei den Termini "Verkauf" und "Veräußerung" getroffen hat, und ich glaube, daß es daher auch sehr zweckmäßig ist, darüber zu diskutieren, ob man bei der Ermächtigungsnorm aus dem Jahre 1991 nicht deutlich präzisieren sollte, was der Gesetzgeber, der Ermächtigungsgeber unter Privatisierung verstanden hat, ob er vielleicht nicht nur verstanden hat, Veräußerung zum bestmöglichen Preis, egal welche Konsequenzen – abgesehen vom nationalen Interesse – sich ergeben. Das ist eine Auseinandersetzung, die nichts mit Emotionen zu tun hat, sondern die sich einfach aus der Erfahrung der unterschiedlichen – vielleicht auch politischen – Positionen von uns zweien ergibt.

Nächster Punkt: Ich war jahrzehntelang als Leiter im Paritätischen Kartellausschuß mit Wettbewerbsfragen beschäftigt. Es gibt mir natürlich zu denken, daß wir in der Region Ostösterreich eine Bankenkonzentration herbeiführen, die ihresgleichen weltweit suchen würde. (Bundesrat Meier: Weltweit?) Weltweit! Die Stadt Wien ist ein Drittel der Wirtschaftskraft Österreichs!

Der nächste Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, ist: Wir müssen uns noch mit der in Österreich nie ausdiskutierten Frage auseinandersetzen: Was bedeutet die Haftung – auch wenn es nur eine Ausfallbürgschaft ist – in diesem Fall im internationalen wie im nationalen Wettbewerb? – Es ist meines Wissens im EWR nicht notifiziert worden, ist jetzt von einem Mitbewerber offenbar in Brüssel anhängig gemacht worden, und wir werden in den nächsten Tagen sicher auch eine Diskussion darüber haben, ob diese Art von Haftung eine erlaubte – wenn auch nicht notifizierte und nicht ausjudizierte – Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechtes ist.

Lassen Sie mich auch folgendes sagen: Es muß natürlich auch in der Diskussion darauf Bedacht genommen werden, daß wir in der Beurteilung dieser Causa nicht nur von bankenwirtschaftlichen Kriterien ausgehen, sondern auch davon, wie die wahrscheinliche Entwicklung der Beschäftigungsstruktur und der Struktur der Unternehmen im Umkreis der jeweiligen Banken künftig laufen wird. Daher, Hoher Bundesrat, habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, in dieser Diskussion das Wort zu ergreifen.

Ich glaube auch, daß es im Hinblick auf das, was uns an wettbewerbsrechtlicher Diskussion auch auf europäischer Ebene auf Dauer bevorstehen wird, sehr zweckmäßig wäre, in der Frage der sparkassengesetzlichen Regelung rasch Schritte zu unternehmen, anstatt lange zu diskutieren. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


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