Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 105

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rungsvorlage rechtzeitig ein, und dann wird es auch mit dem entsprechendem Abstand im Bundesrat verabschiedet werden.

Das möchte ich heute schon zu Protokoll geben, damit man das dann entsprechend berücksichtigt. Dazu wünsche ich Ihnen viel Glück! Ich werde das dann als schlichter Bürger mit Aufmerksamkeit verfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 23. Jänner 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden (555 und 573/NR sowie 5382 und 5384/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werter Bundesrat! Der Bericht des Rechtsausschusses zu den angesprochenen Materien liegt schriftlich auf. Ich möchte deshalb davon Abstand nehmen, ihn noch einmal zu verlesen.

Ich beschränke mich daher auf das Stellen des Antrages des Ausschusses:

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rieser. – Bitte

17.02

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Mitte Dezember wurde die Regierungsvorlage zur Änderung dieser Bundesgesetze im Hohen Haus eingebracht. Der Nationalrat hat diese Gesetze am 23. Jänner 1997 verabschiedet.

Mit diesen Gesetzesänderungen sollen die vordringlichen Probleme des Wohnrechts gelöst werden, nämlich einerseits die Frage der Fristenverträge und andererseits die Verrechnung von


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