Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 120

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Auch ein von der Landwirtschaft seit langer Zeit verfolgtes Ziel soll mit dieser Novelle verwirklicht werden, nämlich daß der Selbstbehalt im Rahmen von Wassersanierungsgebieten, der bisher 20 Prozent beträgt, zur Gänze fallen soll.

Doch zurück zu der heute zur Debatte stehenden Novelle des Wasserrechtsgesetzes. Es hat eine heftige Debatte über die mögliche Verlängerung der Frist gegeben. Dr. Harring hat hier einige Akzente dieser Debatte wiederholt, weil von 2004 auf 2008 verlängert werden könnte.

Ich möchte dazu folgendes sagen: Wir sollten einmal grundsätzlich davon ausgehen, daß der Termin 2004 aufrecht bleibt. Im Wege einer Verordnungsermächtigung wird es allerdings möglich sein, daß der Landeshauptmann unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die Frau Kollegin Markowitsch genannt hat und die klar definiert und eng begrenzt sind, diese Frist verlängern kann, aber nicht verlängern muß . Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, daß im Jahr 2004 der überwiegende Teil des Restmülls, nämlich mehr als 50 Prozent, thermisch zu behandeln ist. Tatsächlich heißt das aber noch lange nicht, daß ein Landeshauptmann gezwungen wird, diese Frist zu verlängern. (Bundesrat Dr. Peter Harring: Das wär’ ja noch schöner!) Ich darf das hier in dieser Deutlichkeit wiederholen, Herr Dr. Harring, weil Sie hier auch diese Diskussion geführt haben.

Wir wissen, Herr Dr. Harring, daß das Gesetz ein Kompromiß ist. Wir wissen auch, wie dieser Kompromiß zustande gekommen ist. Sie haben hier Ihre Landesrätin Dr. Sickl zitiert, mit Recht zitiert, Sie haben es aber verabsäumt, den freiheitlichen Landesrat Dr. Gorbach aus Vorarlberg zu zitieren, auf dessen wesentliches Betreiben diese Fristverlängerung zurückgeht. Das ist bitte auch eine Realität, und heute nur Oberösterreich oder andere Länder zu nennen, wäre nicht korrekt. (Bundesrat Dr. Peter Harring: Das erstemal, daß Sie das tun, was sich die Freiheitlichen wünschen!) Das ist eine Realität, Herr Dr. Harring, und ich möchte diese nicht wegdiskutieren, aber ich bitte Sie, der Fairneß halber auch zu sagen, daß diese Gesetzesnovelle ein Kompromiß ist, weil eben auch ein zuständiges Regierungsmitglied in einem Land die Errichtung einer Deponie betrieben hat, und für diese Deponie, mit einem Fassungsvolumen von 800 000 Kubikmetern, hat das Land einen Haftungsrahmen von 500 Millionen Schilling übernommen. – Daher bitte auch dieser Kompromiß.

Ich glaube aber, Herr Dr. Harring, daß wir mit diesem Kompromiß leben können. Wichtig für uns ist, daß alte Deponien angepaßt werden müssen, damit die Verbrennungsanlagen konkurrenzfähig werden. Daher wird auch meine Fraktion dieser Novelle die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters gemeldet Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

18.20

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht ein symbolischer Umstand, daß wir gerade am heutigen Tag, am 5. Juni, über dieses Thema sprechen.

Seit 25 Jahren gibt es Bemühungen um einen Umwelt- und um einen Gewässerschutz. Die Premiere dazu fand vor einem Vierteljahrhundert, also am 5. Juni 1972, in Stockholm statt. An dieser Konferenz nahmen damals nur die Länder der westlichen Welt teil. Der Ostblock hat an dieser Konferenz in Stockholm nicht teilgenommen.

Im Juni 1992 gab es die Konferenz von Rio de Janeiro. An dieser nahmen alle in der UNO vertretenen Staaten teil. Es ging damals auch um die Verschmutzung der Gewässer und der Meere.

Am 5. Juni 1972, am Tag für Umwelt- und Gewässerschutz, wurde die UNO-Sonderorganisation für Umweltschutz gegründet. Sie hat ihren Sitz in Nairobi. Ich erwähne das so ein bißchen nebenbei, weil es sich bei diesem Thema anbietet, das Umfeld für solche Bemühungen, die international getätigt werden, aufzuzeigen. Wir alle wissen ja – auch anhand dieses Gesetzes,


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