Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 94

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wurde von allen Parteien gewollt und gewünscht. Ich glaube, daß das richtig ist, weil es jene trifft, die ohnehin kaum lebensfähig sind, wenn sie derartige Preise oder Besteuerungen nicht bekommen. Und wieso sollen wir auf der einen Seite fördern und auf der anderen Seite wieder davon Steuern einheben?

Grundsätzlich muß ich zu den letzten Ausführungen folgendes sagen: Ich finde den Begriff "Staatskünstler" nicht angebracht und möchte mich ausdrücklich gegen eine derartige Wortwahl verwahren. Es käme niemand auf die Idee, einen Betrieb, der eine Förderung bekommt, einen verstaatlichten Betrieb zu nennen. (Bundesrätin Ramsbacher: Aber eine Abhängigkeit der Künstler ist sicherlich gegeben!) "Staatskünstler" ist ein Begriff, der die Künstler eher herabsetzt, und ich glaube, es ist nicht notwendig, im Bereich der Kunst diesen zu verwenden. Ich glaube nicht, daß man mit 5 000 S oder 10 000 S Förderung eine Abhängigkeit vom Staat erzeugen kann. Das sollte man einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube aber auch, daß es keine Abkehr von der Bundeskunstförderung geben kann. Österreich ist ein Land mit 7 Millionen Einwohnern, daher sind die wirtschaftlichen Strukturen nicht vorhanden, daß sich der Staat von der Kunst- und Kulturförderung verabschieden könnte, sondern ich glaube, daß sowohl das eine seine Berechtigung hat, aber auch das andere durchaus zu überlegen und zu diskutieren ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, und ich trete vehement dagegen auf, daß sich der Staat von seiner Verantwortung für die Kunstförderung verabschieden kann. Ich trete dafür ein, daß der Staat zumindest in der gleichen Höhe wie bisher diese Förderungsaufgabe übernehmen muß, weil wir nicht über jene wirtschaftlichen Strukturen und auch nicht über jenes Instrumentarium verfügen, daß hier ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden kann. Das heißt: ein klares Bekenntnis zur Förderung der Kunst durch den Staat.

Es ist eine Errungenschaft im Sinne der Künstler, daß es uns gelungen ist, für das nächste und auch übernächste Jahr die Kunstförderung auf gleichem Niveau zu halten. Ich glaube, daß auch dieses Gesetz dazu beiträgt, weiterhin den Künstlern in diesem Staat mehr Sicherheit zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird auch kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einbringung der Anteilsrechte des Bundes an den Bundesstraßengesellschaften in die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft und der Einräumung des Rechts der Fruchtnießung zugunsten dieser Gesellschaft (ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997) erlassen und mit dem das ASFINAG-Gesetz 1982, das BIG-Gesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das Bundesministeriengesetz 1986, das Bundesge


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