Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 117

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Hier sollten wir ansetzen. Da setzt die Bundesstaats- und Bundesratsreform an, daß man dem einfachen Menschen wieder das Gefühl gibt, daß ihm der Staat Recht gibt, wenn er Recht braucht. Dann werden uns, meine Damen und Herren, die Bürger auch wieder unterstützen.

Ich hoffe, Herr Staatssekretär, man redet hier nicht zum Fenster hinaus, und es bleibt ein bißchen etwas hängen. In anderen Bereichen konnten wir das bereits feststellen. Wir konnten das bei einer Vorlage des Herrn Bundesministers Schlögl feststellen. Sie haben in Ihrer Antwort eines völlig vermissen lassen: Sie haben immer gesagt, Sie führen Gespräche, und Sie haben dann das Perchtoldsdorfer Abkommen, zu dem Sie stehen, genannt. Das Perchtoldsdorfer Paktum ist längst gestorben. Wissen Sie, weshalb es gestorben ist? – Ich sage es Ihnen. Es ist dadurch gestorben, daß man einen Artikel 98a in die Bundesverfassung eingebaut hat, mit dem das Zustimmungsrecht der Bundesregierung bei Landesgesetzen mit finanzieller Folgewirksamkeit durch das Zustimmungsrecht des Bundesministers für Finanzen ersetzt wird. – Ein Modell einer zentralistischen Staatsvorstellung. Dazu stehen Sie. Das ist mir völlig unverständlich. Oder kennen Sie diese Vorlage nicht?

Mich würde interessieren, wie diese neue Vorlage der Bundesstaats- und Bundesratsreform aussieht? Bitte, legen Sie sie endlich einmal vor. Es geht nicht an, daß sich der eine Ministerialrat gegenüber dem Landesministerialrat stark macht. Das ist keine Geschichte.

Ich habe es heute schon einmal gesagt: Sie haben ein einfaches Instrument. Der seinerzeitige Bundesminister für Föderalismus, Vizepräsident Weiss, hat ein Handbuch für Legistik erarbeitet. Gehen Sie einmal bei einfachen Dingen zu Werk! Vergleichen Sie die Legistikhandbücher der Länder mit denen des Bundes, damit Sie zumindest einmal zu einer einhelligen Vorgangsweise finden. Der ganze Konsultationsmechanismus wird Ihnen nichts helfen, wenn Sie es einmal so und einmal so anlegen. Bitte, mißachten Sie nicht die Parlamente, und mißachten Sie nicht die Abgeordneten, weil sonst werden Sie die Demokratie mißachten, und letztlich wird Sie der Bürger dafür mißachten. Das kann Ihnen drohen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Staatssekretär! Das ist ein Notschrei, den wir hier heute machen. Das bringt kein parteipolitisches Kleingeld. Aber es könnte Renommee für unseren Staat bringen. Ich erwarte mir, daß Sie eine konkrete Angabe machen, wie diese Qualitätskontrolle stattfindet. Sie haben es in kleinen Ansätzen gesagt. Werden Gesetze auf Zeit kommen? Wird das Verfassungsrecht novelliert? Werden in einfachen Bereichen endlich Angleichungen erfolgen? Das ist notwendig.

Das Wichtigste ist: Bemühen wir uns alle – ansonsten ist dieser Rechtsstaat gefährdet –, daß der Bürger endlich wieder Zugang zum Recht bekommt, ansonsten wird er resignieren, und damit wird unser Staatsganzes gefährdet sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.52

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. – Bitte.

16.52

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Die gegenständliche dringliche Anfrage der freiheitlichen Bundesräte an den Bundeskanzler betreffend Kollaps des Rechtsstaates durch Überlastung der Höchstgerichte und Gefährdung der Länderrechte ist unbestritten ein wichtiges Anliegen und rechtfertigt deshalb diese heute stattfindende Diskussion. Womit ich persönlich Probleme habe, ist der Umstand, daß Sie, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei, wichtige und diskussionswürdige Anliegen immer wieder mit Verallgemeinerungen, mit dramatischen Darstellungen und mit pauschalen, irreführenden Feststellungen verknüpfen und damit oft eine notwendige und sachliche Diskussion verhindern. Ich will versuchen, diese Kritik etwas weniger emotionell als mein Vorredner anhand der gegenständlichen Anfrage konkret festzuhalten.

Da ist zum einen die Feststellung "Kollaps der Höchstgerichte". Erstens: Unbestritten ist, daß der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof zu Recht ihre Überlastung beklagen. Der Oberste Gerichtshof hat sich diesbezüglich – bisher zumindest – nicht sonderlich beklagt. Es sind also nicht die Höchstgerichte betroffen. – Soviel zum Thema Verallgemeinerung.


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