Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (708 und 823/NR sowie 5498/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden,

ein Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) und

ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 11 bis 13 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (19. KFG Novelle), die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor; ich erspare mir das Verlesen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz). Auch in diesem Fall erspare ich mir das Verlesen des Berichtes.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

9.07

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Gesetzesmaterien, das Führerscheingesetz und die 19. KFG Novelle, waren der Regierungskoalition wichtig, werden aber in der Praxis, in der Umsetzung für den Bürger und Kraftfahrzeuglenker letztlich nichts bringen. Sie sind weder dazu da, die Verkehrssicherheit, die Ausbildung zum Erreichen einer Lenkerlizenz zu verbessern, noch ist eine andere Sinnhaftigkeit dieser beiden Vorlagen zu erkennen.

Die Unterteilung im Führerscheingesetz der Klasse C in eine Klasse C1 – also in eine Klasse "Medium", wenn Sie es so bezeichnen wollen – bringt gar nichts, sondern bedeutet für den


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite