Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 182

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eigenen ÖVP-Mannen ihn nicht unterstützt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe.)

10.11

Präsident Dr. Günther Hummer: Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Herr Dr. Rockenschaub, bitte.

10.11

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Farthofer hat hier vor kurzem einen schwerwiegenden Vorwurf erhoben, indem er gemeint hat, die Vorgänge bei der Abstimmung im Nationalrat über 0,5 oder 0,8 Promille hätten insgesamt der Demokratie und dem Haus geschadet, und dafür seien alle fünf Parlamentsparteien verantwortlich. Diesen Vorwurf lassen wir nicht auf uns sitzen.

Ich stelle fest, daß sich die Abgeordneten der drei Oppositionsparteien im Nationalrat völlig untadelig, korrekt und klar verhalten haben und daß sich die unvergnüglichen Vorgänge, die Peinlichkeiten, die Blamage, die möglichen Nötigungen ausschließlich im Bereich der Koalitionsabgeordneten abgespielt haben. Daher möchte ich diesen Vorwurf zurückweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.12

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 – 19. KFG Novelle –, die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Führerschein, das Führerscheingesetz.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Ich bitte ferner jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.


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