Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 195

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Zunächst stimmen wir ab über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. (Bundesrat Mag. Gudenus: Eine Stimmenthaltung!) Enthaltung gibt es nicht, also Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (701 und 780/NR sowie 5490 und 5503/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (692 und 781/NR sowie 5504/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 18 und 19 hat Herr Bundesrat Mag. Himmer übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates hat die Anpassung an das neue Zulassungsverfahren nach dem Universitäts-Studiengesetz, Regelungen über die Rechtsfolgen nach einem Studienwechsel, die Festlegung des Studienerfolges für Studien nach dem Universitäts-Studiengesetz, das Ruhen der Studienbeihilfe bei mehr als geringfügiger Beschäftigung, die Begünstigung der Ferialtätigkeit, die Festlegung der Zuständigkeit des Leiters der Studienbeihilfenbehörde für Ausnahmebewilligungen und eine neue Regelung für die Aufrechnung von Rückzahlungsforderungen zum Inhalt.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das


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