Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 223

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kommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über soziale Sicherheit liegt schriftlich vor.

Ich verzichte auf die Verlesung und stelle namens des Sozialausschusses den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Österreichisch-mazedonisches Abkommen über soziale Sicherheit schriftlich vor.

Ich stelle namens des Sozialausschusses dazu ebenfalls den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile es ihm.

13.13

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Eigentlich hatte ich nicht vor, mich zu diesen beiden Sozialabkommen zu melden, da sie an und für sich klar sind. Aber aufgrund der Positionierung, die nunmehr zustande gekommen ist, werde ich ein Beispiel dafür geben, wo man Menschen helfen müssen wird.

Zu den beiden Abkommen selbst ist nur folgendes zu sagen: Wegen des Sparpakets sind die Kinderbeihilfen für in Slowenien und Mazedonien lebende Kinder entfallen – es ergeben sich dadurch Einsparungen von etwa 70 Millionen Schilling –, und damit dieses Gesetz zum Tragen kam, mußten die Abkommen über soziale Sicherheit mit diesen beiden Ländern insgesamt gekündigt werden. Jetzt werden diese Abkommen mit den notwendigen Anpassungen und einer etwas veränderten Berechnung der Pensionen neu aufgelegt. Ich halte das für gut, denn ich bekenne mich zu dem Grundsatz, daß wir in Österreich Arbeitnehmer gebraucht haben und Menschen gekommen sind. Diesen menschlichen Bedürfnissen auch der Arbeitnehmer aus unseren Nachbarländern ist mit sozialen Abkommen und anderem Rechnung zu tragen.

Frau Staatssekretärin für Äußeres! Ich spreche Sie jetzt aus einem besonderen Grund an. Durch den Zerfall des jugoslawischen Bundesstaates ist eine eigenartige Situation zustande gekommen, die sowohl den Sozialbereich als auch das Ministerium für Äußeres betrifft. Es gibt in Österreich Menschen, die man als Gastarbeiter der zweiten Generation bezeichnen kann und die es bisher vorgezogen haben, jugoslawische Staatsbürger zu bleiben.

Wie ist es dazu gekommen? – Nach dem Zerfall des Staates haben diese Menschen die jugoslawische Staatsbürgerschaft behalten, aber um die österreichische zu bekommen – sie wollen und könnten das, da entsprechende Zusicherungen der zuständigen Stellen vorliegen –, müßten sie zuerst in einer der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken, zum Beispiel in Bosnien, einen Antrag stellen, um dort Staatsbürger zu werden. Nachdem sie dies geworden sind, werden sie einen Antrag auf Freilassung stellen müssen, und erst anschließend können sie sich endgültig in Österreich um die Staatsbürgerschaft bewerben.

Ich habe einige solche Fälle in Bearbeitung, und es ist ungeheuer schwierig, mit den Botschaften und anderen Behörden zu Rande zu kommen. Ich möchte dieses Problem beiden geschätzten Damen ans Herz legen, damit es in absehbarer Zeit zu einer Lösung kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.16

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.


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