Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 226

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ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und

ein Bundesgesetz über die Rechtsstellung des Sekretariats des Wassenaar Arrangements in Österreich.

Die Berichterstattung über die Punkte 29 bis 36 hat Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Hoher Bundesrat! Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 29 liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Verlesung des Antrages:

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters verlese ich den Antrag zu Punkt 30:

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 31 liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Antrag lautet: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1997 betreffend ein Übereinkommen über nukleare Sicherheit gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 32 liegt ebenfalls schriftlich vor.

Ich komme zur Verlesung des Antrages: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zum Tagesordnungspunkt 33 liegt ebenfalls schriftlich vor.

Ich komme zur Verlesung des Antrages: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 34 liegt ebenfalls der schriftliche Bericht vor.

Ich komme zur Verlesung des Antrages: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zu Punkt 35. Der Bericht liegt schriftlich vor.

Ich komme zur Verlesung des Antrages: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Und last but not least Punkt 36. Der Bericht liegt schriftlich vor.

Ich komme zur Verlesung des Antrages: Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.


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