Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 92

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Antragstellung zu beiden Berichten.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Bundesrat Polleruhs. – Bitte.

15.07

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man von Hilfe spricht, fällt mir spontan ein weitverbreitetes Sprichwort ein: "Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott!" Ich kann mir vorstellen, daß es ein ähnliches Sprichwort auch in Ungarn und Slowenien gibt. Verlangen Sie aber bitte nicht von mir, daß ich versuche, das zu übersetzen. Es wäre sinnlos. (Heiterkeit.)

Für Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, meine Damen und Herren, ist aber ein Sprichwort alleine zuwenig, und so hat man sich gemeinsam Gedanken gemacht bezüglich einer gegenseitigen Unterstützung und Hilfe. Unter den westeuropäischen Staaten – wie Sie der Vorlage entnehmen können – gibt es ja schon lange Bemühungen, auf dem Gebiet der gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen völkerrechtliche Verpflichtungen vertraglich zu regeln. In diesem Sinne ist auch auf österreichischer Seite beabsichtigt, mit allen Nachbarstaaten derartige Abkommen abzuschließen. Mit der Bundesrepublik Deutschland, aber auch mit dem Fürstentum Liechtenstein sind bereits derartige Abkommen in Kraft getreten, und nun soll auch mit den Republiken Ungarn und Slowenien ein derartiges Abkommen unterzeichnet werden.

Das Abkommen soll die ständige und enge Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zur Vorbeugung möglicher und Bekämpfung eingetretener Katastrophen oder schwerer Unglücksfälle regeln. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die dazu beigetragen und sich im Sinne der Nachbarschaftshilfe ihre Gedanken gemacht haben, und darf die Regelungsschwerpunkte dieses Abkommens in Kurzform wiedergeben, da es ohnedies den Kollegen und Kolleginnen schriftlich vorliegt.

Einige Regelungsschwerpunkte dieses Abkommens sind also: die Festlegung der dafür zuständigen Behörden, eine einvernehmliche Festlegung von Art und Umfang der Hilfeleistung, eine demonstrative Aufzählung der Einsatzarten, die Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltsbewilligung oder eines Sichtvermerkes während des Einsatzes für die Helfer, die Erleichterung des Grenzübertritts für die bei Hilfeleistungen notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Hilfsgüter. Wir alle kennen das Sprichwort: "Nur wer schnell hilft, hilft wirksam." Es war sehr gut, daß man sich diesbezüglich Gedanken gemacht hat, daß die Grenze im Katastrophenfall nicht ein unüberwindbares Hindernis darstellen soll, denn Katastrophen kennen keine Grenzen. Weitere Regelungsschwerpunkte sind der Einsatz von Luftfahrzeugen und die Festlegung, wer für Koordination und Gesamtleitung zuständig ist, und vieles mehr.

Der Zweck dieses Abkommens, kurz gesagt, ist schlicht und einfach, rasch und unbürokratisch Hilfeleistungen zu ermöglichen. Ich bin sehr froh, daß diese Abkommen geschlossen werden konnten, und möchte Sie alle bitten, diesen die Zustimmung zu geben – seitens der ÖVP-Fraktion ist sie natürlich gegeben. Wir alle hoffen, so glaube ich, daß nie große Katastrophen eintreten werden, aber es ist auch wichtig zu wissen, daß wir uns gegenseitig als Nachbarn im Ernstfall auf Hilfe verlassen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

15.11

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über Abkommen mit der Republik Ungarn und der Republik Slowenien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen debattieren, dann fällt mir dazu – und da schließe ich mich dem Vorredner an –


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