Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 94

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genseitigen Hilfeleistung im Falle von Elementarereignissen und zur Bekämpfung eingetretener Katastrophen und schwerer Unglücksfälle zustimmen. Ich glaube, viele Worte hier zu sprechen, ist gar nicht notwendig. Es sind unsere Nachbarn, es ist Nachbarschaftshilfe, so wie man sie im Inland auch machen sollte. Es ist eine Freude, wenn Österreicher den Menschen in Ödenburg helfen können, den Menschen in Laibach oder in Marburg helfen können. Es sind das Leute, die uns ebenfalls zur Seite stehen werden.

Trotzdem unterscheidet sich dieses Abkommen mit Ungarn von jenem mit Slowenien, Herr Bundesminister, und ich möchte fragen, warum das der Fall ist. In einem Fall wird ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien abgeschlossen, und im anderen Fall ist es ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien. Wenn es Ihnen möglich ist, mir den feinen Unterschied zu erläutern – das zeigt Ihnen, daß ich mir diese beiden Verträge sehr genau durchgelesen habe –, wäre ich Ihnen dankbar.

Unbeschadet dieser kleinen Differenz stimmen wir diesen beiden Verträgen von ganzem Herzen und mit großer Aufrichtigkeit zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

15.18

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Hohes Haus! Die beiden Tagesordnungspunkte befassen sich mit den Verträgen über gegenseitige Hilfeleistungen, und ich freue mich wirklich, daß gerade mit zwei jungen Demokratien des ehemaligen Ostens in relativ kurzer Zeit Verträge zustande gekommen sind und auch beschlossen werden können.

Aufgefallen ist mir jedoch, daß im Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Nationalrates über das Abkommen mit unserem südlicheren Nachbarn, mit Slowenien, die demonstrative, also beispielhafte, Aufzählung der Einsatzmöglichkeiten, wie sie im Bericht über das ungarische Abkommen vorgenommen wurde, fehlt. Also diese Frage, warum das so ist, hätte ich schon gerne beantwortet, Herr Minister, denn an und für sich sind die Verträge gleich, und daher ist es für mich schon von Interesse, wie es zu diesem Unterschied gekommen ist.

Gerade wir in Niederösterreich haben ja im letzten Jahr erleben müssen, wie schnell eine Katastrophe ausbrechen kann – ich meine das Hochwasser. Und dieses Hochwasser würde im Ernstfall auch nicht vor Staatsgrenzen haltmachen, und es leben herüben und drüben Menschen. Daher ist es besonders wichtig, daß Hürden, ansonsten notwendige Hürden, wie in den vorangegangenen Tagesordnungspunkten heute schon diskutiert, hin zu Nicht-EU-Ländern, in Katastrophenfällen rasch, unbürokratisch und problemlos passiert werden können, um Leben von Menschen, von Tieren zu retten und um Hab und Gut zu sichern.

Die österreichischen Hilfsorganisationen haben sich, auch international anerkannt, einen hohen Standard erarbeitet. Meistens sind dort viele freiwillige Helfer, die unbezahlte Übungsstunden absolvieren müssen, tätig.

Den Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehren, des Roten Kreuzes und sonstiger Organisationen, aber auch dem Bundesheer und der Exekutive für ihr stetes unermüdliches Eintreten für die Sicherheit der Menschen in Notfällen ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle aus!

Um den schon angesprochenen hohen österreichischen Level auch im Ernstfall mit den Organisationen aus unseren Nachbarländern halten zu können, wird es dringend notwendig sein, viele gemeinsame Übungen durchzuführen. Das soll ja nicht vorbereitet, sondern eben sozusagen auf Anpfiff durchgeführt werden können, und dazu müssen diese Hürden auch bei Übungen abgebaut sein. Mit Deutschland und Liechtenstein – das wurde schon vom Kollegen Polleruhs angesprochen – bestehen bereits Verträge, und das funktioniert ganz gut.


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