Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 96

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Tiertransporte Schlachttiere betrifft, während nur ein sehr kleiner Teil der gesamten Tiertransporte auf der Schiene keine Schlachttiere, sondern Reitpferde, Zuchttiere oder Heimtiere betrifft.

Ich kann daher zusammenfassend sagen: ein großes Ja zum Tierschutz, ein großes Ja auch zu einem Eisenbahntiertransportgesetz. Leichten Herzens gebe ich dieses Ja allerdings nicht, da wir wissen, daß mit diesem Gesetz nichts verbessert wird. Trotzdem stimmen wir zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.08

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse, die getrennt erfolgt.

Zuerst lasse ich über den Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird, abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und die dem Ausschußbericht beigedruckte Entschließung anzunehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben und die beigedruckte Entschließung anzunehmen, ist somit angenommen. (E. 154)

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Eisenbahn.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz (InvFG) geändert wird (917 und 995/NR sowie 5625 und 5638/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Prähauser übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Stefan Prähauser: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz geändert wird.

Ziele des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind die Hintanhaltung des Abfließens von Marktanteilen in Fonds ausländischer Kapitalanlagegesellschaften, die Ergänzung der gesetzlichen Pensionsvorsorge durch zusätzliche Möglichkeiten der privaten Vorsorge sowie die Schaffung praxisgerechter Regelungen für die Zusammenlegung von Fonds.


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