Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 102

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flankierenden steuerlichen Maßnahmen für die Pensionsinvestmentfonds Hand in Hand, aber ich bin zuversichtlich, daß dies im Zuge einer nächsten Steuerreform nachgeholt werden wird.

Eine dynamische Entwicklung im Bereich der betrieblichen und individuellen Pensionsvorsorge und damit nicht zuletzt auch der Börsenkapitalisierung ist für Österreichs Wirtschafts jedenfalls von größter Bedeutung. In anderen Ländern kann man die Bedeutung der Fonds sehr gut beobachten.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zum Abschluß meiner Ausführungen komme, im Zusammenhang mit der Kapitalausstattung heimischer Unternehmen noch eine kurze Bemerkung. Ich meine, daß es gerade in der Zeit einer immer enger verflochtenen, internationalen Wirtschaft notwendig ist, sich auch mental zu öffnen. Damit meine ich konkret die Hereinnahme von Partnern. Denn ich bin der Ansicht, daß diesbezüglich im Denken etlicher Unternehmen dieses Landes noch eine gewisse Hemmschwelle besteht, die jedoch den Sprung zu einer adäquaten Unternehmensgröße be- oder verhindert.

Aber nun zurück zur Novelle des Investmentfondsgesetzes: Dieses Gesetz ist, wie bereits angesprochen, aus mehreren Gründen von größter Bedeutung. Nicht zuletzt ist es für den Finanzplatz Wien von besonderer Wichtigkeit. Meine Parteifreunde und ich werden keinen Einspruch dagegen erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.34

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

15.34

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Investmentfondsgesetz wird der Marktentwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen.

So bietet die Ermöglichung thesaurierender Fonds vor allem langfristig orientierten Anlegern die Möglichkeit, einfacher als bisher auf Substanzgewinn ausgerichtete Anlageformen zu wählen. Nicht bei jeder Kapitalanlagegesellschaft war die Möglichkeit gegeben, daß ausgeschüttete Gewinne eines Fonds ohne Ausgabeaufschlag wieder in denselben Fonds reinvestiert werden konnten. Die Beträge mußten bis zur Reinvestierung ertragslos auf einem Konto sozusagen zwischengeparkt werden.

Die Zulassung von Dachfonds bietet zudem den österreichischen Kapitalanlagegesellschaften eine Anlageform, die den Gesellschaften anderer Länder bereits zur Verfügung steht. Damit wurde sozusagen Chancengleichheit geschaffen. Auch soll damit verhindert werden, daß es zu größeren Kapitalabflüssen kommt. Allein 1997 wurden 136 Milliarden Schilling in Fonds investiert, und mit Stichtag 31. Dezember 1997 betrug das gesamte Fondsvolumen 567 Milliarden Schilling.

Meine Damen und Herren! Weiters sind die Vereinfachungen für die Zusammenlegung von Fonds und den Wechsel der Depotbank zu begrüßen. Wichtig ist dabei auch, daß zum Beispiel Fonds, die ihr Vermögen nur mündelsicher veranlagen, selbst als mündelsichere Veranlagung gelten und angekauft werden können. Die Beseitigung bürokratischer Hürden kommt den Erfordernissen eines modernen Finanzmarktes sicherlich eher entgegen als die bisher geltende Rechtslage. Zu beachten ist dabei jedoch eine faire Behandlung der Anleger.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz verbunden ist auch die Schaffung von Pensionsinvestmentfonds. Damit wird ein zusätzliches Instrument im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge geschaffen. Die Fondsbestimmungen müssen zum Schutz der Anleger und als Hinweis für sie vorsehen, daß im Namen des Fonds obligatorisch die Bezeichnung "Pensionsinvestmentfonds" aufscheint. Die Anteilscheine von Pensionsinvestmentfonds sind durch Sammelurkunden darzustellen. Die Vorschriften für Investmentfonds in diesem Bereich tragen dem besonderen Schutzbedürfnis der Anleger Rechnung.


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