Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 123

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Ich bin zutiefst überzeugt davon, daß der österreichische Weg, der zunehmend von anderen Staaten mitgetragen und unterstützt wird, richtig ist, nämlich Zug um Zug die Fangquoten zu beschränken und einzuengen.

Die Wale und ihre Unterarten haben wohl einen ungeheuer großen Lebensraum, wenn man bedenkt, daß zwei Drittel unserer Erde mit Wasser bedeckt sind. Dennoch ist das Überleben für diese Giganten der Weltmeere nicht gesichert.

Ungehemmte Verschmutzung, Raubbau an den Ressourcen der Meere durch Schleppnetze und andere abzulehnende Fischereimethoden engen nicht nur den Lebensraum, sondern auch die positive Entwicklung der Walpopulation immer mehr ein. Daher betrachte ich es als einen europäischen Schandfleck, daß Norwegen als reiches, entwickeltes, an Erdölvorräten bevorzugtes Land eigentlich illegal Wale fängt und tötet und nicht einmal dem Moratorium zum Schutz der Wale beigetreten ist und es nicht anerkennt. Ich wiederhole: Daß Norwegen Zwergwale zu rein kommerziellen Zwecken im Nordatlantik tötet, betrachte ich als einen Schandfleck.

Noch schlimmer verhält sich die große Industrienation Japan, die uns Österreichern in vieler Hinsicht als Vorbild hingestellt wird. Ich habe das immer abgelehnt, und auch in diesem Bereich lehne ich es absolut ab. Ich erlaube mir, folgendes festzustellen: Wenn ein Land unter dem Mantel der Wissenschaft internationale Verbote umgeht und in Schutzgebieten Wale tötet, dann sollten wir uns überlegen, wie wir auf entschiedene Art und Weise diese Verstöße in der Öffentlichkeit aufzeigen können. Vielleicht könnten wir dann das Konsumverhalten wenigstens jener Menschen ändern, denen das Überleben der Wale ein Anliegen ist.

Ich möchte abschließend festhalten: Es muß sich international durchsetzen, daß es zumindest in den entwickelten Staaten zu den vornehmsten Aufgaben gehört, jeder Kreatur, die die Schöpfung hervorgebracht hat, ob groß oder klein, das Überleben zu sichern! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik


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