Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 124

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Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen samt Briefwechsel (1085 und 1179/NR sowie 5683/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein 6. Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (1098 und 1180/NR sowie 5684/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen samt Briefwechsel, und weiters ein 6. Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Peter Rieser übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Peter Rieser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe die Berichte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.

Die schriftlichen Berichte sind Ihnen allen zugegangen, und ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages des Ausschusses.

Zum Tagesordnungspunkt 12: Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum Tagesordnungspunkt 13: Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer. Ich erteile es ihr.

17.12

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das 1994 vom Ministerrat des Europarates beschlossene Europäische Zentrum für lebende Sprachen wurde 1995 in Graz eröffnet. In bezug auf dieses Zentrum geht es heute um ein Zusatzabkommen zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.

Im Ausschußbericht heißt es dazu, daß es erforderlich sei, für das Sprachzentrum und seine Bediensteten spezielle Regelungen zu treffen, da die Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens nicht ausreichend seien. Es lohnt sich, sich einmal anzusehen, um welche speziellen Regelungen es sich dabei handelt.

Es geht um Steuerfreiheit in bezug auf KFZ-Steuer, motorenbezogene Versicherungssteuer, weiters um Steuerfreiheit für vom Sprachzentrum bezahlte Gehälter und Einkünfte, um eine


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